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Hohe Nachzahlung statt Rückerstattung aufgrund Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung

Hallo, ich bin Frühpensionär und arbeite seit 2007 Teilzeit bei DHL. Nahe des Arbeitsplatzes habe ich seit 20 Jahren eine Wohnung habe mich aber vor Jahren entschieden, bei meinem Bruder, knapp 600 km entfernt, meinen Lebensmittelpkt zu begründen und bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Lange Zeit dachte ich, nicht Einkommenssteuererklärungspflichtig zu sein, was genährt wurde, da das FA mir auch nie eine persönliche Steuernummer mitgeteilt hat. Aus gesundheitlichen Gründen kam mir das damals sehr entgegen, weil mich die Steuererklärungen immer extrem belastet haben. Nun erhielt ich Post vom FA am Hauptwohnsitz, ich sollte die St-Erklärungen für 07, 08, 09, 10, 11, 12 und 13 einreichen in einer Frist von 10 Tagen. Aufgrund meines Anrufes stellte man dort die Unzuständigkeit fest und leitete mich an das FA Kempen, was mich kurz darauf in gleicher Weise anschrieb. Mit der Mitarbeiterin vereinbarte ich, kurzfristig 2 Erklärungen zu erstellen und die anderen sukzessive kurzfristig abzuarbeiten, was ich auch gemacht habe. Durch die doppelte Haushaltsführung habe ich erhebliche Kosten, die ich geltend gemacht habe. Außerdem habe ich ein Navigationsgerät abgesetzt, da ich für die berufliche Tätigkeit tägich ca 150 verschiedene mir unbekannte Anschriften anfahren muß. Für alle Anschriften aus dem privaten Bereich benötige ich keinerlei Navigationshilfe.

Nun erhielt ich die Steuerbescheide für alle Jahre.

Das Navi wurde abgelehnt, weil es Kosten der privaten Lebensführung seien.

Abgelehnt wurde auch die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung weil meine Mutter (zu der ich seit Jahrzehnten ein gestörtes Verhältnis habe) in der Nähe des Zweitwohnsitzes lebt und die Whg dort eine 100 qm Eigentumswohnung sei.

Dies trifft zu. Von 06-09 versuchte ich allerdings die Wohnung zu veräußern, was marktbedingt nicht gelang. In der Zeit habe ich nicht dort gewohnt und bin dann wieder eingezogen, da die Kosten für die Wohnung auch ohne Nutzung weiterliefen und sogar niedriger liegen, als eine diesem Zweck genügende kleinere Wohnung. Am Hauptwohnsitz nutze ich (kostenfrei) eine Wohnung im Haus meines Bruders, dort wohnen auch meine Neffen und Nichten, von denen ein Neffe mein Patenkind ist, sowie meine Freundin. Ich habe eine Heimreise pro Woche abgesetzt, die Urlaubswochen ausgenommen.

Für 07 - 09 hat das FA angemerkt, dass die Erklärungen verspätet eingingen, aber keinen Verspätungszuschlag erhoben, einen solchen jedoch für die Jahre 10, 11 und 12 festgesetzt. Dies ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der nicht Anerkennung der Kosten, soll ich nun insgesamt ca 5,500 Euro nachzahlen für 5 Jahre, davon sind insgesamt 1.000 Euro Verspätungszuschlag.

Ich will sowohl die Verspätungszuschläge anfechten, als auch die Nichtanerkennung der Kosten. Ist dies sinnvoll und wie gehe ich am besten vor? Kann ich das selbst machen oder ist dafür eher ein Steuerberater oder ein Fachanwalt ratsam? Muß ich die Nachzahlung dennoch jetzt schon leisten? MfG Bucco

Nachzahlung, Arbeitsplatz, doppelte Haushaltsführung, Steuernachzahlung