Übernimmt der neue Arbeitgeber auch die Maklerkosten für die Wohnungssuche im neuen Wohnort?

2 Antworten

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Generell gibt es keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Umzugs- oder Maklerkosten zu übernehmen.

Eine etwaige Übernahme der Kosten erfolgt durch den Arbeitgeber freiwillig und ist Verhandlungssache im Bewerbungsgespräch.

Wenn es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt, der eine Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz anordnet, sieht es meist anders aus. Hier gibt es Regelungen in Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder Sozialplänen.

Der neue AG bietet dir einen Arbeitsplatz. Das ist ein super Sache. Wieso sollte er dir noch den Umzug und den Makler zahlen. Sicherlich werden solche Kosten auch von manchem AG übernommen. Das hängt aber von der Wichtigkeit deiner Stelle ab bzw. wie wichtig es für den AG ist einen so hochqualifizierten Mitarbeiter in seine Unternehmen zu bekommen.