Zutritt Haus Erbengemeinschaft?
Ist es rein rechtlich gesehen so,dass ich wenn ich den Schlüssel habe diesen erst übergeben muss wenn die Erbengemeinschaft im Grundbuch steht?
In meinem Fall ist es so dass ein Haus in Spanien durch ein Urteil an meinen verstorbenen Vater im Grundbuch zurück übertragen wurde.
3 Antworten
Erbe wird man, oder die Erbengemeinschaft, mit dem Tod des Erblassers.
Sobald klar ist, wer der vermutliche Erbe ist (es mag ja noch ein Testament geben), ht der Erbe das Recht auf Zutritt. Wenn es also z. B. Kinder gibt, ist klar, dass die Erben werden (Ausnahme Auf Pflichtteil gesetzt, aber das kommt erst später raus), haben die Zutritt zum Erbe.
Ok,was passiert wenn ich den Schlüssel nicht zur Verfügung stelle weil das Inventar komplett mir gehört?
Wenn das Inventar eines Hauses, oder einer Wohnung ni chtdem Erblasser gehöre, dann fehlt im Sachverhalt eine wichtige Information. Die Möbel stehen ja bestimmt nicht darin, weil man gemerkt hat, dass das Haus leer ist und hat sie einfach dort abgestellt, sondern es muss einen Zusammenhang geben.
Entweder hat die Person, der das Inventar gehört einen Mietvertrag (falls nur mündlich, wird es eventuell Zeugen dafür geben. Ein wichtiges Indiz könnte auch sein, dass es die Meldeadresse der Person ist, der die Möbel gehören.
Oder die Person hat dort mit dem Erblasser gewohnt. In beiden Fällen gibt es dann das Recht, den Zutritt nur nach Absprache zu gestatten und zur Besichtigung, wie bei einem Hausverkauf. In dem Fall, darf der Schlüssel verweigert werden.
Aber diese Angaben fehlen im Sachverhalt.
Ja, jetzt ist mir der Zusammenhang klar. Ich sehe nichti mmer auf den Frager und ob es schon eine Frage zu dem Thema gab.
Hier ist es so, dass es dabei bleibt, IhrE mventüuell mit sstei nemMediator, Euchc einen h Vorschlag ausarbeinieitetgen.Euder .
Ich fände es vernünftig, wenn Deine Aufwendungen einfach aus der erzielten Miete schrittweise abgezahlt würden und Du alles drin lässt.
Denn Du kannst ja auch nciht auf die schnelle ein anderes Haus kaufen, oder die Sachen verkaufen.
Auf der anderen Seite müssen die Miterbins leerehe n, dass enmae, wenn das Hauund unrenoviert wäre, erstmal Kosten für Renovierung und Möblierung investieren müsste.
Hier ist es so, dass es dabei bleibt, Ihr Erben müsst Euch einigen.Eventeull mit einem Mediator, der Euch einen Vorschlag ausarbeitet.
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Auf der anderen Seite müssen die Miterben einsehen, dass man, wenn das Haus leer und unrenoviert wäre, erstmal Kosten für Renovierung und Möblierung investieren müsste.
Hört sich sehr vernünftig an nur wäre die Vermietung nur kurzfristig und meine Schwester will Geld sehen.Kosten für Renovierung will Sie nicht zahlen.
Und es soll ja eigentlich verkauft werden.
Dann würde ich die Kosten für Renovierung und Möblierung als Vorab aus dem Kaufpreis für Dich einfordern.
So würde vermutlich auch ein Gerichtsurteil ausgehen, denn nochmal, Du hast die Investitionen ja im Vertrauen auf die Schenkung vorgenommen und bei den Verrtägen, durfest Du das auch.
Quatsch!
Erbe ist man bereits per Gesetz mit dem Tod des Erblassers!
Alle Erben haben dann das Recht das Haus zu betreten.
Was das mit dem Grundbuch zu tun haben soll???
Ok,was passiert wenn ich den Schlüssel nicht zur Verfügung stelle weil das Inventar komplett mir gehört?
Echt jetzt das ist möglich ?Was ist mit meinem Mobiliar?
1. Davon steht nichts in der Frage!
2. Schon mal was von Kommunikation gehört. Dann setzt man sich gemeinsam an einen Tisch und diskutiert das aus!
3. Wer sollte denn das Haus betreten wollen, wenn sich dieses doch in Spanien befindet!
4. Nochmals der Hinweis: Anwalt!!!
In welcher Beziehung stehst du zur Erbengemeinschaft und zur Immobilie? Bist du Mieter? Bist du Lebensgefährte der verstorbenen Eigentümers? Bist du selber Erbe?
Du scheinst dort zu wohnen wenn du sagst, das der Inhalt dir gehört. Wenn du Mieter bist passiert nichts, die Erbengemeinschaft muss das Mietverhältnis übernehmen.
Wenn du nur Mitbewohner oder Lebensgefährte gewesen bist, muss die Erbengemeinschaft dich auffordern zu gehen und deine Sachen zu räumen oder sie machen mit dir einen Mietvertrag und du musst alle Sachen raus geben, die dem Verstorbenen gehört haben.
Es gilt immer noch die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Nun ich war mal Besitzer der Immobilie und die Schenkung wurde rückgängig gemacht.
Die Sachen waren nur Schrott!
Ich bin selbst Erbe!
Mache Gesetze sind einach nicht wirklich gut :-(
Wie soll ich mein Mobiliar in so kurzer Zeit aus dem Haus holen? (Spanien)
Die Sache läuft nach deiner Aussage schon seit 2017. Genug Zeit währe also gewesen, das Objekt zu räumen oder die Räumung für den Fall der Fälle vorzubereiten.
Ich seh hier eine total verfahrene Situation, wenn ihr euch in 5 Jahren nicht einigen konntet. Denn es war genug Zeit da. Es gab Möglichkeiten für den Verkauf, den Abkauf, der Verrechnung deiner Einlagen etc...
Ich weis nicht, was du für einen Anwalt hast, das Ihr es nicht geschafft habt, die Sache in 5 Jahren aufzudröseln.
Du kommst jetzt mit deinen Fragen, wo das ganze scheinbar vor einem Abschluß steht. Was habt ihr die ganzen 5 Jahre gemacht????
Denn meine Schwester möchte das Haus dann vermieten.
Das ist wohl sehr wahr was Du schreibst.
Meine Schwester lässt leider nicht mit sich reden.
Das Haus gehörte mal mir.
Mein Vater hat es mir 2013 geschenkt.Inventar war nur Schrott und wurde durch mich ersetzt .Es ist ein Ferienhaus was nur sporadisch belegt ist.