ausländische KV

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Lässt sich mit diesen Angaben nicht beantworten. Generell haben wir in D Krankenversicherungspflicht. Entweder gesetzlich oder privat. Erst Recht wenn man mehr als 183 Tage im Inland ist und seinen Wohnsitz hier gemeldet hat.

Eine substitutive Krankenversicherung (als Ersatz für GKV) muss nach § 12 VAG folgende Kriterien erfüllen:

  • Geschäftsbetrieb im Inland
  • Absicherung ambulant und stationär
  • Basistarif
  • maximiert auf 5000€ SB pro Jahr

Die polnische KV erfüllt diese Kriterien nicht. Falls er nicht in die GKV kommt (freiwilliges Mitglied) wird es sich entweder

  • incoming Police absichern
  • PKV versichern müssen

Doch letzteres setzt Aufenthaltserlaubnis, Bonität etc voraus, wenn es nicht der Basistarif sein sollte.

Naja, die polnische GKV (wenn die denn gemeint ist) würde schon reichen.

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Er kann dies durchaus machen, aber ihm muß klar sein, dass er in der Regel in deutshland dann als privatpatient betrachtet wird und alle ärztlichen Leistungen erst einmal selbst vorfinanzieren muß; wieviel ihm dann sein polnischer Versicherer dann erstattet ist oftmals fraglich. Nur wenn er sch bei der gesetzlichen polnischen Versicherung versichert, kann er für den Aufenthallt in deutschland gem. Formular E101 oder E102 eine deutsche krankenversicherungskarte bekommen und ist hier den gesetzlich versicherten Mitgliedern gleichgestellt. Solange er gesund ist, kommt ihn die versicherung in Polen sicher deutlich günstiger, aber sobald er Leistungen beanspruchen muß wird er bald erkennen, dass viele polnische Ärzte nur gegen Barzahlung kurzfristig Termine frei haben.

Mit meiner deutschen Krankenversicherung bin ich ja im EU-Raum auch versichert, warum sollte es mit einer polnischen Krankenversicherung anders sein, wenn der Versicherte zwei Wohnsitze unterhält?

Sicherheitshalber bei der polnischen KV fragen.

wenn er aber seinen Wohnsitz in D hat dann wird er da evtl. Probleme bekommen.... bin mal gespannt ob die KV Spezis noch was dazu schreiben

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@Tina34

er hat in beiden Ländern einen Wohnsitz. Problem ist das er keine KV hat. Die deutsche ist ihm zu teuer , die polnische im vergleich sehr günstig.

Aus der Familien GKV ist er rausgeflogen nach Scheidung. Aktzeptiert die KV so eine ausländische KV ?

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@HilfeHilfe

Wenn er in Polen einen Wohnsitz hat, kann es sich m.E. dort versichern.

Ich könnte auch einen Betrieb in Slubice eröffnen, dort z. B einen einen Wohnsitz unterhalten udn meinen weiteren Wohnsitz hier in Berlin haben und hier in D krankenversichert sein.

Die Frage ist eben nur, ob die Leistungen der polnischen KV hier die vollen Leistungen abdecken.

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Wer als Ausländer nach Deutschland einreist oder hier lebt, ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die unterschiedlichen Tarife und Modelle hängen von den Gründen und der Dauer des Aufenthaltes ab. Ausländische Arbeitnehmer, die einer Arbeit nachgehen, sind gesetzlich krankenversichert.

In Deutschland gibt es die verschiedensten gesetzlichen und privaten Versicherungen. Jeder kann sich für und gegen alles versichern, was er für erforderlich hält oder was er möchte. Doch es gibt natürlich, wie in vielen anderen Ländern, auch Versicherungen, die als Pflichtversicherungen eine zwingende Notwendigkeit und Pflicht sind. Zu den wichtigsten Pflichtversicherungen gehört die gesetzliche Krankenversicherung, auch unter der Abkürzung GKV bekannt. Die GKV ist, genau wie die Arbeitslosen-Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, ein fester Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und zugleich Teil des Gesundheitssystems. Die GKV ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die mit ihrem jährlichen Jahresarbeitsentgeld unterhalb der Versicherungsgrenze liegen und für viele weitere Personengruppen. Selbstverständlich ist es auch möglich, sich in der GKV freiwillig zu versichern. Diese Möglichkeit nutzen beispielsweise Personen, die aus berufs- oder anderen Gründen aus der GKV ausgeschieden sind. In Deutschland ist auch für hier dauerhaft oder vorübergehend lebende Personen aus dem Ausland eine Krankenversicherung Pflicht. Sie unterscheidet sich in ihren Tarifen und Modellen, die von der Dauer und des Grundes für den Aufenthalt abhängig sind. Es gelten jedoch grundsätzlich immer, auch für Ausländer in Deutschland, die allgemeinen sozisalrechtlichen Bestimmungen des Gastgeberlandes Bundesrepublik Deutschland. Viele in Deutschland einreisende Ausländer benötigen für die Einreise aus bestimmten Ländern ein Visum. Dieses erhalten sie jedoch nur, wenn sie eine gültige Krankenversicherung nachweisen können. Auch für Ausländer muss die Krankenversicherung dem Grundversicherungsschutz der GKV entsprechen. http://www.krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/leistungen-der-gkv-allgemein/krankenversicherung-fuer-auslaender.html