Kinderbetreuungskosten im Ausland, Arbeitsplatz in Deutschland, steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Wenn ich das richtig sehe, ist sie in "D" nur beschränkt steuerpflichtig mit den inändischen Einkünften, also der Vermietung.

Die Frage der Kinderbetreuung stellt sich aber für die Arbeitseinkünfte, die sie vermutlichn in "A" versteuert. Also gelten dort die österreichischen Vorschriften.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986