Steuererklärung nach einer "Kontrollmitteilung" des Stipendiums?
Hallo! Ich habe mich informiert, dass meine Uni am Anfang nächstes Jahr eine "Kontrollmitteilung" an das Finanzamt meines Wohnsitzes schicken wird, weil ich im Jahr 2013 insgesmat mehr als 15.000 EUR als Stipendium von der Uni bekommen werde. Auf der Mittelung wird allerdings nur die Summe des Geldes stehen und keine Angabe gemacht, ob diese Summe um ein Stipendium, Werkvertrag, oder Reisekostenerstattung geht. Mein Stipendium ist steuerfrei. Muss ich trotzdem nächstes Jahr Steuererklärung machen, nachdem das Finanzamt diese "Kontrollmitteilung" bekommen hat? Wenn ja, muss ich mich schon dafür vorbereiten, da ich ab Janur 2014 im Ausland sein werde.
Ich würde mich über alle Info & advice freuen. Danke! VG Luci
2 Antworten
Finanzbeamte sind von Berufs wegen mißtrauisch, ansonsten wären sie ja Pastor geworden. Natürlich fordert Dich das FA auf, eine Steuererklärung anzufertigen. Das dürfte in diesem Fall aber nicht so schwer sein. Wenn Du einen inländischen Bevollmächtigten für die Steuersache haben willst, dann bekommst Du einen Spartipp von mir: Tante Agathe machts kostenlos.Aber:
advice
Englisch mußt Du ihr noch beibringen.
Völlig richtig! Die ahl Schrapnell braucht sich mit 99 Jahren nicht jeden Tag die Haare zu waschen und zu fönen!
Das Finanzamt wird Dich wahrscheinlich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Da Du ins Ausland gehts, solltest Du einen inländischen Bevollmächtigten ernennen (du wirst ja noch andere Angelegenheiten in Deutschland zu regeln haben).
einen inländischen Bevollmächtigten
Und wie nennt man den Beruf eines solchen Menschen? Na? Naaaa?
Nein, du hast dich verkaufen. Zur Tante geht es hier entlang: http://www.finanzfrage.net/frage/ist-der-abzug-einer-stompauschale-bei-der-grundsichung-im-alter-rechtens
Postempfänger, Postöffner, Telefonierer o.ä. Von StB ist in der AO nicht die Rede.
Danke für die Antwort! Ja, ich werde über Bevollmächtigung recherchieren.
Aber darf ich noch eine neue Frage stellen?
Würde es vielleicht genügen, wenn ich mein Stipendienbescheid zum Finanzamt bringe und erkläre, dass die 15.000 nicht irgendeine Art von Lohn sondern ein Stipendium ist?
In disem Forum habe ich viel gelesen, dass steuerfreies Stipendium nicht in Steuererklärung enthalten werden kann, da es halt kein "Einkommen" ist, im steuerbaren Sinne. Ich bin etwas verwirrt...
Auf jeden Fall, nochmal danke schön! luci
Menno, bei der Tante hat das Grundsicherungsamt immer einen Betrag von 15,84€ von der Pauschalmiete Stromanteil bei der Grundsicherungsberechnung abgezogen!