Wieso bekomme man nicht die ganze Pendlerpauschale?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für den Weg zur Arbeit zählt die Entfernung (einfache Strecke), also werden 70 km angesetzt.

70 km * 230 Tage sind für die ersten 20 km 0,30 EUR/km und für 50 km 0,35 EUR/km. Das macht also

230 * (20 km * 0,30 EUR/km + 50 km * 0,35 EUR/km) = 5.405 EUR

Wenn Du Deinen eigenen Pkw verwendest, dann gilt die Obergrenze von 4.500 EUR nicht, d.h. der komplette Betrag kann angesetzt werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Du diesen Betrag erstattet bekommst, sondern nur, dass er steuermindernd wirkt. Sofern die übrigen Werbungskosten noch nicht die 1.000 EUR erreicht haben, wird davon der auf 1.000 EUR fehlende Teil abgezogen. Hast Du also bespielsweise nur 300 EUR sonstige Werbungskosten, so kommen von den 5.405 EUR nur 4.705 EUR tatsächlich als steuermindernd in Frage. Die ersten 1.000 EUR Werbungskosten sind für Arbeitnehmer bereits in den Tabellen enthalten.

Steuermindernd bedeutet dann, dass Du dafür keine Steuern zahlen musst. Also wäre bei einem Grenzsteuersatz von 25% ganz grob eine Ersparnis von 25% * 4.705 EUR = 1.176,25 EUR festzustellen (zzgl. verminderter SolZ und ggf. Kirchensteuer).

Die Antwort auf die Frage lautet daher: mehrere Denkfehler.

Super vielen Dank!

0

Wichtige Ergänzungen:

  1. In der Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich die kürzeste mögliche Fahrstrecke angegeben werden. Man nehmen Googe Maps und geben die vollständige Postanschrift der Wohnung und der Arbeitsstelle ein und dass man mit dem Auto fährt. Die Strecke und die Entfernung, die Googe Maps dann an oberster Stelle anzeigt ist normalerweise die "verkehrsgünstigste" (= schnellste). Diese Entfernung in Kilometer nimmt normalerweise auch das Finanzamt bei einer Prüfung. Achtung: Googe Maps verwendet natürlich für die Berechtung der "verkehrsgünstigsten" Strecke die für den Zeitpunkt der Online-Abfrage gültigen Daten!
  2. Ist man z.B. wegen Straßensperrung oder weil es zu den tatsächlichen Fahrzeiten "verkehrsgünstiger" WAR eine andere, längere Strecke gefahren, dann muss man das dem Finanzamt nachvollziehbar gegründen!
  3. In der Einkommensteuererklärung muss auf VOLLE Kilometer angerundet werden.
  4. Achtung: Wer zu viele Kilometer in seiner Einkommensteuererklärung angibt, begeht eine Straftat: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung. Beim "kleinen Mann" ist das was ganz schlimmes.
0

Hallo 😊

Ich stehe derzeit vor einem ähnlichen Problem, daher versuche ich Mal zu antworten 😊

Also:

Angenommen du verdienst im Jahr 30.000€ Brutto. Dann zahlst du darauf (SK I) ca. 3.200€ Lohnsteuer dafür.

Du fährst 70km zur Arbeit (nur Hin- oder Rückfahrt) und machst das 220x Mal im Jahr.

Das sind: 220 Tage x 70km x 0,3€ = 4.620€

Diese 4.620€ ziehst du jetzt von deinem Bruttojahreslohn ab.

30.000€ - 4.620€ = 25.380€

Statt für 30.000€ zahlst du nur für 25.380€ Lohnsteuer!

In diesem Fall wären das 2.170€

Daher 3.200€ (Lohnsteuern für 30.000€) - 2.170€ (Lohnsteuern für 25.380€) = 1.030€

Du hast somit 1.030€ zu viel Lohnsteuern bezahlt und erhältst diese zurück.

Das dient der Vereinfachung und dem Verständnis. Da spielen noch ein paar andere Faktoren wir die 1.000€ Werbekostenpauschale und die Tatsache, dass es nicht 0,3€ für 70km sondern 0,3€ für die ersten 20km und 0,35€ für die restlichen 50km sind.

Es soll nur dabei helfen zu verstehen, warum du nicht den Betrag aus 220 Tagen x 70km x 0,3€ ausgezahlt bekommst (also ~4.600€) sondern "nur" um die 1.000€

Das wurde hier zwar schon so beantwortet, aber ich glaube, es fehlte noch an ein wenig mehr nachvollziehbaren Zahlen 😊

Die Finanzexperten mögen mich bitte korrigieren 😊👍

Dein Denkfehler:

Die kilometerpauschale gibt es NICHT als Geld!

Die Summe, hier 4.830 Euro (70x230x0,3) reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen!

Beispiel:

Du hast für 2021 ein Gesamtbrutto von 30.000 Euro gehabt, hieraus wurde monatlich die Lohnsteuer berechnet und abgeführt.

Nun gibst Du die Steuererklärung ab. Die Kilometerpauschale reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen um 4.830 Euro.

Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt also nur noch 25.170 Euro.

Du hast also stumpf und mal ganz einfach gesagt Lohnsteuer errechnet aus 4.830 Euro zuviel abgeführt, die Du nun zurück bekommst.

Du bekommst vom Finanzamt nicht die Pendlerpauschale zurück, sondern diese mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Also den Betrag, auf den die Steuern berechnet werden.

Vielen Dank für deine Antwort.

Aber wenn mein zu versteuertes Einkommen um den Beitrag gemindert wird bekomme ich das nicht zurück?

Wäre ja dann in diesem Fall ich habe alle meine Steuern bis auf 500€ gezahlt. Nun bin ich sehr viel gefahren und das Finanzamt sagt wir Erlassen dir in dem Fall 4830. Dann hab ich ja trotzdem 4330€ zuviel gezahlt.

0
@iBlacki

Nein, hast Du nicht. Zuviel bezahlt hast Du 4.830 € mal Deinen persönlichen Steuersatz. Nach Deiner Logik betrüge der Steuersatz 100 % und Du hättest gar kein Gehalt ausbezahlt bekommen.

2