Umzug ins Ausland während Freistellungsphase Altersteilzeit

1 Antwort

Soweit mir bekannt, kann er während der Freistellungsphase sich aufhalten wo er will, lediglich bezüglich des Hinzuverdienstes gibt es Beschränkungen.

Solange er in der Freistellungsphase ist, bleibt er auch erst einmal weiter in Deutschland krankenversichert, aber er kann bei seiner Krankenkasse vorsprechen und sich dort entsprechende Formulare für den Aufenthalt in Polen holen, damit wird er dann bei der NFZ geführt und kann die gleichen Leistungen wie ein polnischer Staatsbürger nutzen. Und bei Bedarf geht er halt für Sonderfälle zurück nach Deutschland und läßt diese hier machen - z.B. zahnmedizinische Kontrolluntersuchungen.