von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung mitten im Jahr?
Hallo Zusammen, Ich habe ein Gewerbe seit 2016 und war letztes Jahr noch unter 17500 Grenze. Meine Frage: ist es möglich, mitten im Jahr von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung zu wechseln ? Da ich mir ein Auto kaufen möchte und noch teuere Kamera und Objektive... Außerdem sind Businesskunden an Fotografen mit USt interessiert ... Könnte ich mitten im Jahr wechseln und dann ab diesen Zeitpunkt Umsatzsteuervoranmeldung machen ??? Vielen Dank für Eure Tipps.
2 Antworten
Man kann nur für ein gesamtes Jahr wählen.
Aber die Möglichkeit auf Regelbesteuerung zu optieren hast Du theoretisch bis zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
Tatsächlich musst Du die Entscheidung nun sehr schnell fällen, denn es bringt Dir natürlich nur etwas, wenn Du nun auch zumindest den Rest des Jahres die Umsatzsteuer aufschlägst, weil Du sonst Geld verlierst.
Also ab sofort USt berechnen. Bei Gewerbekunden kannst Du rückwirkend sogar noch die Rechnungen ändern, wenn die zustimmen.
- Bei Wechsel: Die Rechnungen 2019 bis HEUTE waren nur Privatkunden. Soll ich Sie neu schreiben mit USt . oder erst Rechnungen ab MORGEN mit USt. ? Am Ende muss doch das ganze Jahr stimmen.
- Soll ich dann Vorsteueranmeldung dann 10.7 mit allen Infos von Jan-Juni abgeben ?
Den Privatkunden brauchst Du keine neue Rechnung zu schreiben, denn die werden Dir nichts nachzahlen.
Aus den Einnahmen seit Januar ist die Umsatzsteuer heraus zurechnen und abzuführen, aus den Eingangsrechnungen und Kostenquittungen kannst Du die ausgewiesene Vorsteuer gegen rechnen.
die Umsatzsteuer ist eine JAHRESsteuer und umfaßt den Zeitraum vom 01.01.-31.12. eines Jahres.
oder könnte ich rückwirkend für das ganze Jahr 2019 beantragen ?
Nein. Da kann man nichts beantragen. Es ist deine Entscheidung und deine Wahl als Unternehmer. Hier pfeifst du - und das Finanzamt tanzt.