Wie ist ein Startguthaben für ein Tagesgeld zu versteuern? Zinsen?

3 Antworten

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Dieses Startguthaben ist eine "Prämie für Kontoeröffnung" und kein Vorwegzins für die Überlassung von Knete für mindestens 1 Jahr. Solche Prämien sind beim Empfänger sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG und diese sind steuerfrei bis € 256/Jahr. Wenn der Empfänger z. B. allerdings mehrere Konten eröffnet und wird diese Freigrenze überschritten, dann ist alles steuerpflichtig (also ohne einen Vorwegabzug von € 256!). Die Angabepflicht in Anlage SO muß daher der Steuerpflichtige übernehmen.

Kritisch würde es, wenn die prämienzahlende Bank diese Prämie als Zinsaufwand verbuchen würde, weil dann die Prämie ab dem ersten Euro der Abgeltungsteuer unterliegt. Dies beantwortet auch die "konstruktiven Ideen" in anderen Antworten.

Soweit ich weiß muss man dies nicht angeben. Müsste das Startguthaben versteuert werden, so wäre deine Bank dazu verpflichtet, die Steuern direkt abzuführen (außer du hast einen Freistellungsauftrag hinterlegt). Das Ganze ist übrigens eine interessante Frage, weil die Banken dadurch quasi einen "Gewinn" ausschütten können, ohne dass der Kunde dafür Steuern zahlen muss. Allerdings ist dieser Gewinn natürlich auch nicht von der Höhe der Einlage abhängig.

FREDL2  04.11.2011, 18:51

Da stimme ich Dir zu. Das ist eine interessante Frage, eine Antwort weiss ich leider im Moment auch nicht. Ich werde mich aber bei nächster Gelegenheit beim LfSt kundig machen. Gleichwohl kommt mir bei der Gelegenheit die Frage nach evtl. Steuerpflicht sogen. Anwerbeprämien in den Sinn. Meine Bank zahlt zur Zeit 100 Euro für jeden neuen Kunden und zwar aufs Giro.

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betroffen  04.11.2011, 21:47

Na wenn das so ist...

ich hatte die Frage auch schon gestellt...

dann werden Angie und Wolle bald dahinter kommen !

Heutzutage, wo man sogar Zinseinkünfte von unter 10,00 € freistellen muss.

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Nein. Das sind keine Zinserträge und somit musst Du auch keine Kapitalertragssteuer und Soli zahlen. Es sind auch keine vorgezogenen Zinsen. Bei der Steuererklärung brauchst Du den Betrag nicht auszuweisen.

Livetec  04.11.2011, 15:24

Hast du dafür eine Quelle? Du meinst also, das wäre eine steuerfreie Einnahme? Als was genau in "Finanzdeutsch" wird so etwas bezeichnet?

Ich frage nach, weil ich ebenso wie petethefarmer das erstaunlich finde, dass die Bank da einfach steuerfrei was an seine Kunden ausschütten kann.

Beispiel: Kunde legt 10.000€ für 5 Jahre an, aber anstatt Zinsen zu zahlen (die zu versteuern wären) zahlt ihm die Bank einen einmaligen steuerfreien Betrag. Das kann ja so nicht laufen dürfen...

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psycho24  04.11.2011, 20:33
@Livetec

Diese Prämien sind "Einkünften aus sonstigen Leistungen" zuzuordnen und bei über 256 € steuerpflichtig.

Quelle § 22 Nr. 3 EStG: 3. Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend. Verluste aus Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 in der bis zum 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 3 auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden. Sie mindern abweichend von Satz 4 nach Maßgabe des § 10d auch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus § 20 Absatz 1 Nummer 11 erzielt;

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Livetec  06.11.2011, 07:17
@psycho24

Vielen Dank, wieder was gelernt! Ich bezweifle aber stark, dass das viele wissen und entsprechend in ihrer Steuererklärung angeben würden, sollten sie über diese Grenze kommen. ;-)

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