Wenn kein Mietvertrag existiert, dann existiert auch keine vertragliche Grundlage für eine Mietzahlung. Das muss schriftlich festgehalten sein! Die Möbel darf der Untervermieter natürlich nicht einbehalten. Das ist selbst dann nicht zulässig, wenn ein ordentlicher Untermietvertrag bestehen würde. Der Untervermieter kann dafür bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

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Nein. Das sind keine Zinserträge und somit musst Du auch keine Kapitalertragssteuer und Soli zahlen. Es sind auch keine vorgezogenen Zinsen. Bei der Steuererklärung brauchst Du den Betrag nicht auszuweisen.

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Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer liegt ab dem 01.01.2010 für Enkel nach dem Tod der Großeltern bei 400.000 EUR. Bei Eigentumsübertragung an den Enkel vor dem Tod des Opas wäre allerdings bereits ab einem Betrag von 200.000 EUR Schenkungssteuer fällig. Für Kinder liegt der Freibetrag in der Schenkungssteuer jedoch auch vor dem Tod bei 400.000 EUR. In Deinem Fall wäre es einfacher den Tod des Opas abzuwarten und dann für den Betrag oberhalb von 400.000 EUR Erbschaftssteuer zahlen. Andernfalls müsstest Du das Eigentum erst an Deine Eltern und dann an Dich übertragen (doppelte Eigentumsumschreibung). Auch hier würdest Du dann nur für den Betrag oberhalb von 400.000 EUR Schenkungssteuer zahlen.

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Er kann nicht den Ersatz der Beitragsrückerstattung verlangen aber eine Erstattung der Behandlungskosten die durch den Unfall notwendig geworden sind. Das sollte über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers laufen.

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Bei Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf. Ohne Auflassungsvormerkung wäre es theoretisch denkbar, dass der Verkäufer die Wohnung nochmal an jemanden Anderen verkauft. Bei mir hat die Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch für eine Eigentumswohnung 128 EUR gekostet. Das sind in der Tat sehr überschaubare Kosten.

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