Studentische Aushilfskraft und gleichzeitig selbstständig mit Kleingewerbe, ist das möglich?

2 Antworten

Ich studiere Design, das fällt dann wohl unter "künstlerische Tätigkeit" und darf meines Wissens als Freiberufler verbucht werden. Ich komme, wenn ich jetzt Ende Juli mit Arbeiten und Geld verdienen für 2011 erst anfange, ja garantiert nicht mehr im Jahresdurchschnitt über 20Std/Woche oder den Freibetrag von zigTausend Euro. Wären ich bei Verdienst und Stunden unter der Jahresdurchschnitt/höchstgrenze auf der sicheren Seite? Stimmt es, dass ich auch "von privat" Rechnungen im Jahr bis zu 720 Euro schreiben darf ohne irgendwas anzumelden?

Zunächst darfst du rein rechtlich nicht mehr als 19,5 bzw. 20 Stunden pro Woche arbeiten, da dein Studentenstatus dann in Frage gestellt wird. Wie gesagt, das ist erstmal "rechtlich" so. Wer dieses "Recht" prüft ist eine andere Sache. Eigentlich müsste dies der Staat anhand einer Steuerüberprüfung (die auch Jahre danach stattfinden kann) dies prüfen. Der Arbeitgeber würde dies nicht tun. Trotzdem würde ich an deiner Stelle auf Nummer sicher gehen und max. 19,5 Stunden nur arbeiten!

Auch würde ich an deiner Stelle das Anstellungsverhältnis bevorzugen, denn (egal ob Kleingewerbe oder Freiberufler) dann musst du rein rechtlich min. 5 Kunden im Jahr Nachweisen können, da du sonst als Scheinselbstständiger eingestuft wirst. Leider missachten dies viele Firmen.