Minijob, Kleinunternehmer und Student?

1 Antwort

Eine 400,- Euro Grenze für Selbständige gibt es nicht.

Wer eine selbständige Tätigkeit ausübt muss für die Versteuerung selbst sorgen, für den Fall, das Steuer anfällt.

bei den von Dir geschilderten Sachverhalten kann aber gar keine Einkommensteuer entstehen (wenn es bei den Beträgen bleibt, denn 400,- im Monat sind 4.800,- im Jahr.

Ein 450,- Euro Job wird im Normalfall vom Arbeitgeber pauschla mit 2 % versteuert (innerhalb der 32 % Abgaben, die er für seine Mitarbeiter zahlt).

Da dieser Minijob nicht in die Einkommensteuererklärung kommt, erreichst Du die 9.000,- Euro Grundfreibetrag nicht.

Allerdings ist es richtig, aus der Familienversicherung bist Du raus. Wenn Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit arbeitest, kannst Du aber die günstige Studenten KV nehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Danke! :) und Kindergeld bekomme ich dann auch nicht mehr?

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@Benutzer22

Wenn Du ein Kind hast bekommst Du Kindergeld.

Falls Du das Kindergeld meinst, was Dien Eltern für Dich bekommen, das ist einkommensunabhängig und fließt normal weiter.

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@Benutzer22

Kindergeld bekommen die Eltern und das ist beim ersten Studium einkommensunabhängig.

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zur Ergänzung: Die Familienversicherung endet, wenn beide Jobs zusammen regelmäßig die 450 EUR überschreiten.

450-EUR-Job und Werkstudent sind verschiedene Dinge: Bis 450 EUR übernimmt der AG pauschal alle Sozialversicherungsabgaben, egal ob Student oder nicht, die KV muss der AN selbst besorgen(Familienversicherung oder Studententarif).

Beim Werkstudenten führt der AG Rentenversicherung (und ggf. Steuern, wenn Verdienst hoch genug) ab. Die KV muss auch hier der Student mitbringen, wegen der Einkommenshöhe kommt hier nur der Studententarif in Frage.

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