Werkstudent und HiWi?
Ich bin 26 und beende im September 2018 mein Masterstudium. Seit Mai 2018 übe ich zwei Jobs aus: (1) Werkstudent (9.5h/Woche; 380€/Monat), (2) HiWi (10h/Woche; 440€/Monat).
Ich habe teilweise schon Antworten auf meine Fragen gefunden, bin mir aber unsicher, da jeder Fall im Internet irgendwie anders ist.
1) Wie viel Geld oder wie viele Stunden darf ich darüberhinaus noch arbeiten, ohne meinen Studentenstatus zu verlieren (z.B. Promotions-Jobs, die auf Gewerbeschein abgerechnet werden).
2) Muss ich den jeweiligen Arbeitgebern Auskunft über den jeweils anderen Job geben? Und entstehen mir dadurch Nachteile? Ich kenne viele, die das Ihren Arbeitgebern gar nicht melden und auch keine Probleme bekommen haben.
3) Muss ich in einen der beiden Jobs Steuerklasse 6 anmelden?
4) Wenn ich im September 2018 das Studium beende habe ich noch zwei Monate bis ich die Promotion beginne. Wie viel darf ich während diesen zwei Monaten arbeiten?
1 Antwort
Hallo, als Werkstudent darf an dauerhaft max 20 Stunden arbeiten, Du bist also am Limit . In den Ferien und also auch in der Pause zur Promotion darfst Du unbegrenzt arbeiten.
Wenn einer der beiden Jobs ein Minijob ist, den der Arbeitgeber pauschal versteuert, kann der andere auf Klasse 1 laufen. Sonst muss der zweite auf Klasse 6 laufen. Welchen kannst Du Dir aussuchen.
Der Arbeitgeber, der einen Werkstudentenjob abrechnet, muss sich darauf verlassen können, dass die 20 Stunden nicht überschritten werden. Es drohen sonst Nachforderungen von den Sozialkassen. Nachweise zu fordern halte ich für legitim.
Was ist ein Promotions-Job, der auf Gewerbeschein läuft ? (Auch und gerade von eine*m Akademi*ker erwarten wir hier eine verständliche und korrekte Ausdrucksweise .)
Viel Glück
Barmer
Genau hinschauen:
Promotion-Job: s.o., Sie haben aber geschrieben Promotions-Job (mit s), das sind üblicherweise Stellen, die die Uni für Doktoranden bereitstellt, die aber wohl nie auf Rechnung abgerechnet werden. Da Sie ja vorhaben, zu promovieren, wird der Leser natürlich in diese Richtung geführt und kann sich dann den Gewerbeschein schlecht erklären. Den braucht man zur Gewerbeausübung, aber nicht zur Abrechnung.
1) D.h. ich MUSS den jeweiligen Arbeitgebern über meinen jeweiligen anderen Job unterrichten?
2) Kann man dann dem jeweiligen Arbeitgeber einfach schreiben, welche Steuerklasse (1 oder 6) man für den Job anmelden möchte oder ist es grundsätzlich pauschal (ein Minijob (440€) und ein Werkstudentenjob (400€)?
3) Was passiert wenn ich gar nichts mache? In den Semesterferien (also im Anfang August) kann ich dann so viel arbeiten wie ich will (bzw. ist das dann auch für den Arbeitgeber selbst egal ob ich dann mehr als 20h/Woche arbeite)?
Promotions-Job = Werbungsjobs, bei denen man mit einem Gewerbeschein arbeitet und auf z.B. Messen arbeitet und dem Dienstleister eine Rechnung stellt.
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Promotionjob
Promotion = Doktor-Studium
Vielleicht vorher googlen, bevor Sie mir eine unverständliche und unkorrekte Ausdrucksweisen unterstellen.