Werkstudent und HiWi?

1 Antwort

Hallo, als Werkstudent darf an dauerhaft max 20 Stunden arbeiten, Du bist also am Limit . In den Ferien und also auch in der Pause zur Promotion darfst Du unbegrenzt arbeiten.

Wenn einer der beiden Jobs ein Minijob ist, den der Arbeitgeber pauschal versteuert, kann der andere auf Klasse 1 laufen. Sonst muss der zweite auf Klasse 6 laufen. Welchen kannst Du Dir aussuchen.

Der Arbeitgeber, der einen Werkstudentenjob abrechnet, muss sich darauf verlassen können, dass die 20 Stunden nicht überschritten werden. Es drohen sonst Nachforderungen von den Sozialkassen. Nachweise zu fordern halte ich für legitim.

Was ist ein Promotions-Job, der auf Gewerbeschein läuft ? (Auch und gerade von eine*m Akademi*ker erwarten wir hier eine verständliche und korrekte Ausdrucksweise .)

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
lalalulu 
Fragesteller
 04.07.2018, 11:29

Promotions-Job = Werbungsjobs, bei denen man mit einem Gewerbeschein arbeitet und auf z.B. Messen arbeitet und dem Dienstleister eine Rechnung stellt.

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Promotionjob

Promotion = Doktor-Studium

Vielleicht vorher googlen, bevor Sie mir eine unverständliche und unkorrekte Ausdrucksweisen unterstellen.

0
barmer  04.07.2018, 15:24
@lalalulu

Genau hinschauen:

Promotion-Job: s.o., Sie haben aber geschrieben Promotions-Job (mit s), das sind üblicherweise Stellen, die die Uni für Doktoranden bereitstellt, die aber wohl nie auf Rechnung abgerechnet werden. Da Sie ja vorhaben, zu promovieren, wird der Leser natürlich in diese Richtung geführt und kann sich dann den Gewerbeschein schlecht erklären. Den braucht man zur Gewerbeausübung, aber nicht zur Abrechnung.

0
lalalulu 
Fragesteller
 04.07.2018, 13:01

Trotzdem vielen Dank für Ihre Zeit und Antwort!

0
lalalulu 
Fragesteller
 16.07.2018, 16:34

1) D.h. ich MUSS den jeweiligen Arbeitgebern über meinen jeweiligen anderen Job unterrichten?

2) Kann man dann dem jeweiligen Arbeitgeber einfach schreiben, welche Steuerklasse (1 oder 6) man für den Job anmelden möchte oder ist es grundsätzlich pauschal (ein Minijob (440€) und ein Werkstudentenjob (400€)?

3) Was passiert wenn ich gar nichts mache? In den Semesterferien (also im Anfang August) kann ich dann so viel arbeiten wie ich will (bzw. ist das dann auch für den Arbeitgeber selbst egal ob ich dann mehr als 20h/Woche arbeite)?

0