Riesen dank schonmal im vorraus, für das Durchlesen, des Romans. :)
Anfang 2017, Einzelunternehmen mit der Kleinunternehmerregelung gegründet. Aber keinen Umsatz im Jahr 2017 generiert. Januar 2018, Dropshipping (Streckengeschäft), von China in die USA begonnen. (Ich besitze keinen Nexus in den USA.)
Im Januar 2018 schon über 17.500€ Umsatz generiert und bis zum heutigen Zeitpunkte beträgt mein aktueller Umsatz von Dollar nach Euro umgerechnet ungefähr 430.000€, wobei der Gewinn sich auf nur ungefähr 40.000€ beläuft.
Mein Hauptproblem ist, dass ich bisher immer noch keine Umsatzsteuernummer besitze und ich nicht weiß wie es mit den Rechnungen für die Facebook Werbung aussieht, meinen Gesamtumsatz habe ich nämlich komplett durch Facebook Werbung generiert.
Da ich keine Umsatzsteuernummer besitze und der europäische Hauptsitz von Facebook in Irland liegt, besitze ich nur Nettorechnungen der Werbeanzeigen, die mich bisher umgerechnet ungefähr 215.000€ gekostet haben.
Nun ist meine Angst, dass ich durch das Reverse-Charge-Verfahren die komplette UmSt für die bisherigen Werbeanzeigen an das Finanzamt nachzahlen muss, weil ich bei der Gründung Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung gemacht habe und keine Umsatzsteuernummer besitze/benutzt habe.
Ich habe einen Steuerberater kontaktiert und treffe mich kommende Woche mit ihm, vorab am Telefon hat er mir gesagt, dass ich nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen werde.
Ich habe dem Finanzamt weder 2017 noch 2018 bescheid gegeben, dass ich vorrausichtlich die Umsatzgrenze von 50.000€ überschreiten werde.
Im Prinzip möchte ich einfach nur für das komplette Jahr 2018 regelbesteuert werden und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, damit ich nicht durch das Reverse-Charge-Verfahren die UmSt der Werbeanzeigen Rechnungen nachzahlen muss, da Sie unter der Regelbesteuerung ein durchlaufender Posten wären.
Falle ich nun unter die Regelbesteuerung oder gelte ich doch noch als KU?
Falls ich doch unter die KU falle, gibt es eine Möglichkeit rückwirkend für das ganze Jahr 2018 unter die Regelbesteuerung zu fallen?