Steuererklärung bei Studenten, die zwei Jobs haben?
Hallo liebe Community,
ich habe in diesem Jahr zwei Jobs neben meinem Studium gehabt, einen in Steuerklasse I und einen Steuerklasse VI, stundentechnisch habe ich die Regelung für Werkstudent (bis zu 20 h/Woche) nicht überschritten und meine beide Gehälter zusammen haben auch nicht den Jahresfreibetrag überschritten. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung nächstes Jahr abgeben oder solang der Steuerfreibetrag nicht überschritten ist, muss ich das nicht tun? Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
2 Antworten
Mit einer Abrechnung in Steuerklasse VI bist du zur Abgabe verpflichtet.
Ps: sollte aber auch Sinn ergeben und zu einer Rückzahlung der vorausgezahlten Lohnsteuer führen.
Sobald Du ein mit Steuerklasse VI abgerechnetetes Arbeitsverhältnis ausübst, ist eine Einkommensteuererklärung verpflichtend.
Hinzu kommt für Dich noch, soweit Dein Jahreseinkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, dass Du dann Deine komplette Lohnsteuer erstattet bekommst - warum also würdest Du darauf verzichten wollen.
Diese Steuererklärung ist sehr einfach, da Du lediglich Deine persönlichen Daten und Dein Einkommen in den "Unterlagen" eingeben musst.
Anlage N ist nicht mehr nötig, wenn man nichts besonderes geltend machen will.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe noch eine Zusatzinfo - ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben und in dem konkreten Fall bin ich diejenige, die von der Abgabe profitieren wird (nicht das Finanzamt) , ich bin trotzdem verpflichtet?