Steuererklärung bei Studenten, die zwei Jobs haben?

2 Antworten

Mit einer Abrechnung in Steuerklasse VI bist du zur Abgabe verpflichtet.

Ps: sollte aber auch Sinn ergeben und zu einer Rückzahlung der vorausgezahlten Lohnsteuer führen.

AnonymHS 
Fragesteller
 12.12.2022, 11:32

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe noch eine Zusatzinfo - ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben und in dem konkreten Fall bin ich diejenige, die von der Abgabe profitieren wird (nicht das Finanzamt) , ich bin trotzdem verpflichtet?

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Kttk85  12.12.2022, 11:54
@AnonymHS

Ja wie schon erwähnt ist es bei Steuerklasse 6 Pflicht, gem § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG.

Es ist egal ob es zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommt.

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Andri123  12.12.2022, 12:01
@AnonymHS

Das ist nicht schwer. Du musst nur den Mantelbogen ausfüllen. Die Lohndaten und Vorsorgebeträge werden dem FA elektronisch übermittelt.

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Sobald Du ein mit Steuerklasse VI abgerechnetetes Arbeitsverhältnis ausübst, ist eine Einkommensteuererklärung verpflichtend.

Hinzu kommt für Dich noch, soweit Dein Jahreseinkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, dass Du dann Deine komplette Lohnsteuer erstattet bekommst - warum also würdest Du darauf verzichten wollen.

Diese Steuererklärung ist sehr einfach, da Du lediglich Deine persönlichen Daten und Dein Einkommen in den "Unterlagen" eingeben musst.

Andri123  12.12.2022, 12:04

Anlage N ist nicht mehr nötig, wenn man nichts besonderes geltend machen will.

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