Ich vermute mal der Betrag wird per Lastschrift von deinem Konto abgebucht. Dann wird die Lastschrift in den nächsten 1-2 Werktagen nach der Bestellung eingezogen. Ist kein Geld vorhanden, schlägt dies fehl und du erhältst eine Mahnung mit Gebühren.

Am besten Geld auf dein Konto einzahlen am Geldautomaten (das wird i. d. R. sofort gutgeschrieben), oder per Echtzeit-Überweisung. Evtl. klappt es zeitlich auch noch mit einer normalen Überweisung.

Da du 17 bist, sind Kaufverträge schwebend unwirksam, wenn du diese allein abschließt und diese noch nicht mit deinem Taschengeld bezahlt hast. Daher könnten deine Eltern dem Unternehmen dies darlegen, und ihre Genehmigung zu dem Kauf verweigern. Die Gebühren für die Rücklastschrift wären aber dennoch auf der Ebene des Schadensersatzes von dir zu bezahlen und die Ware zurückzuschicken.

Du kannst die Bestellung innerhalb 14 Tage widerrufen, die Wirkung ist ähnlich wie wenn deine Eltern dem Kauf widersprechen. Die Gebühr für die Rücklastschrift muss bezahlt werden, da Lastschriften kurzfristig nicht storniert werden können, und die Ware zurückgeschickt werden.

Jedoch liegt die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen die Rücklastschriftgebühren durchsetzt geringer, wenn deine Eltern dem Kauf verweigern.

In der Regel lösen Banken keine Lastschriften ein, wenn das Konto bei Minderjährigen im Minus landet.

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  1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
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Sachbearbeiterin bei der Einbürgerungsstelle Wechseln?

Hallo, ich habe vor ca. 2 Wochen den Antrag auf Einbürgerung abgegeben und wollte eigentlich nach §8 eingebürgert werden da meine Frau deutsche Staatsangehörige ist und wir sind über 5 Jahre verheiratet haben eine Tochter die ebenfalls Deutsche Staatsbürgerin ist. Die Sachbearbeiterin sagte mir nach §10 wäre besser für sie da würden die es nicht so streng kontrollieren. Jetzt merke ich aber das ich viel mehr Voraussetzungen erfüllen muss um eingebürgert zu werden. Obwohl ich die deutsche Sprache sehr gut beherrsche möchte sie von mir die Schulzeugnisse der 9.,10. und Abschlusszeugnis haben. Die hatte ich zwar dabei aber jeweils fehlte mir das Zeugnis für das 2. Halbjahr das wollte sie nicht akzeptieren. Falls ich die Zeugnisse nicht einreiche muss ich zum Einbürgerungstest. Ich habe es ihr angesehen das sie es mir schwer machen möchte weil sie zb die Kopie von der Heiratsurkunde nicht akzeptieren wollte obwohl das originale beigelegt war. Die Begründung war das sie angeblich meinen Namen aufgrund der Schattierung des Adlers nicht lesen könne was völliger Quatsch ist zudem möchte sie zusätzlich noch ein Eheregisterauszug haben. Meine Eltern sind 1995 aus der Türkei nach geflüchtet und daher habe ich Asyl da ich die türkische Staatsangehörigkeit nicht annehmen wollte/will. Ich bin hier zur Schule gegangen hier arbeite ich bezahle meine Steuern und mein Umfeld besteht zum größtenteils aus deutschen. Kann mir jemand sagen ob ich die Sachbearbeiterin wechseln kann? Sie wollte noch paar andere Unterlagen von mir haben die ich eigentlich dabei hatte aber sie hat sich etwas zusammen gereimt und meinte das und das fehlt und bla bla.
danke im Voraus.
VG

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Also wie ich das sehe genügt das Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder ein höherer Abschluss wie Realschule oder Abitur, siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/die-anspruchseinbuergerung-456774

Falls du von der Schule ohne einen solchen Abschluss abgegangen bist, brauchst du die erwähnten 4 Jahre Schulbesuch.

Bzgl. des Eheregisterauszug müsstest du zum Standesamt.

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Weitere Informationen findest du hier:

https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/

Sei froh, das die Steuererklärung von 2017 ist. Du solltest es in Zukunft nicht vergessen:

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Denn dort heißt es: Ab 2019 (Steuerjahr: 2018) gelten neue Regeln: Ein Verspätungszuschlag wird auf jeden Fall festgesetzt, wenn Sie nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres die Steuererklärung abgegeben haben.

Ab 2019 gibt es einen automatischen Mindest-Verspätungszuschlag. Säumige Steuerzahler müssen ihn auf jeden Fall zahlen, Finanzbeamte haben dann nur noch einen sehr begrenzten Ermessensspielraum. Unverändert bleibt die Obergrenze des Verspätungszuschlags bei 10 Prozent der festgesetzten Steuer, höchstens 25.000 Euro.

Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlungen, mindestens jedoch 25 Euro monatlich; der Höchstbetrag bleibt bei insgesamt 25.000 Euro. Verspätungszuschläge werden ab dem 15. Monat erhoben, also z. B. für die Steuererklärung für 2018 ab März 2020.

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Da die Steuererklärung für 2017 ist, bist du davon noch nicht betroffen, und wenn du Glück hast, musst du keinen Verspätungszuschlag (10 %) samt Zinsen (6% p. a.) bezahlen. Das Finanzamt kann es aber verlangen, es liegt in seinem Ermessen.

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Das kann man nicht umgehen, wäre schön ;)

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Für Abwicklungen im SEPA-Raum ist vlt. folgende Broschüre interessant:

https://www.bundesbank.de/resource/blob/602824/c512508b3010a70cc0aac955ae4ae824/mL/informationsblatt-der-elektronische-massenzahlungsverkehr-emz-data.pdf

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Nein, das hängt von der Bank ab. Ist aber im Allgemeinen nicht unüblich, als Kunde der "nur" ein Girokonto hat, keinen speziellen Sachbearbeiter zu haben.

Ich habe mehrere Konten und oft ist mein Ansprechpartner auch nur der "Kundenservice".

Das Guthabenkonto was du meinst, verstehe ich als Girokonto ohne Dispo.
Davon abzugrenzen ist noch das gesetzlich vorgeschriebene Basiskonto.

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Mit 18 ist die Bonität allgemein, insbesondere bei den kleineren Auskunfteien eher bescheiden. Bei der Schufa ist der Score allerdings auch schon mit 18 regulär so hoch, das keine Ablehnungen erfolgen sollten. Einige Telko-Firmen fragen aber eben nicht bei der Schufa ab, und dann kann es zu genannten Ablehnungen kommen.

Wenn du kein Handy brauchst, kannst du auch einen Prepaid-Vertrag nehmen, oder du kaufst das Handy seperat und dazu einen Prepaid-Vertrag.

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Sofern es sich um die große Kette mit dem M handelt, kann man auch ruhig mal das Schreiben mit dem Gerichtsvollzieher verschicken. Nimmt sonst keiner zu Kenntnis.

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Sie gelten als ordentlich Studierender, wenn Sie Ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend für Ihr Studium aufwenden. Das heißt, Ihre Beschäftigung darf gegenüber Ihrem Studium nur eine untergeordnete Rolle spielen. Ihr Arbeitgeber prüft dies anhand der wöchentlichen Arbeitszeit. Ihr Verdienst spielt hierbei keine Rolle.

Sie sind ordentlich Studierender, wenn

  • Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und
  • die wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden nur durch befristete Mehrarbeit in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende oder in den Semesterferien überschreiten.

Wenn Sie die 20-Stunden-Grenze unbefristet überschreiten, sind Sie kein ordentlich Studierender.

Quelle: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/03_studenten/node.html

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