Wer ist in diesem Fall Eigentümer der Einbauküche?
Meine Mitbewohnerinnen und ich haben aktuell einen Streitfall mit unserem Vermieter über die Reparatur des defekten Wasserhahns in der Küche.
Der Mietvertrag der Wohnung läuft seit 5 oder 6 Jahren, jedes neu einziehende Mitglied unterschreibt diesen noch einmal selbst (ich hoffe das ist irgendwie verständlich).
Seit einigen Tagen ist der Wasserhahn in der Küche defekt (der Griff des Kochendwassergerätes dreht beim zudrehen durch und das Wasser läuft sehr lange nach). Wir haben das ordnungsgemäß dem Vermieter gemeldet, da wir der Annahme waren, dass die Einkauküche seine ist.
Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden. Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.
Heute kam eine schriftliche Antwort auf unsere Meldung, in der er uns mitteilte, dass die Küche nicht von ihm eingebaut wurde und die Reparatur deshalb nicht in seiner Verantwortung liegt. Das wusste ich zum Beispiel bisher gar nicht. Ich habe den Mietvertrag für eine teilmöblierte Wohnung unterschrieben, die Küche war bereits vorhanden und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Mietsache gehört.
Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.
Aber zurück zur eigentlichen Frage: Wer ist derzeit Eigentümer der Einbauküche und demnach für die Reparatur verantwortlich?
2 Antworten
Ganz egal, wer jetzt Eigentümer ist wird die Reparatur vermutlich unter die Kleinreparaturklausel fallen. Schau mal in deinen Mietvertrag, vielleicht ist damit die Sache schon erledigt.
Habt ihr den Vermieter schon vorher angesprochen, oder habt ihr aus anderen Gründen Ärger mit ihm? Eigentlich schießt man nicht mit Kanonen auf Spatzen, ich wundere mich nicht über seine Verärgerung, wenn es keine Vorgeschichte gab.
Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.
Ihr seid ja lustig. Ohne zu wissen, wer für die Reparatur zuständig ist (das dürftet tatsächlich ihr selber sein), schon gleich mit Mietminderung zu drohen, würde mich jetzt auch nicht gerade sehr verständnisvoll reagieren lassen...
Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden.
Wie gesagt, verständliche Reaktion.
Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.
Und was versprichst du dir davon? Selbst wenn es der Vermieter war, kann er die Küche ja dem Mieter überlassen haben. Und selbst wenn nicht, wird wohl das zutreffen, was Malti333 zu den Kleinreparaturen geschrieben hat. Immerhin wisst ihr nun, dass ihr die Küche bei Auszug an den möglichen Nachmieter verkaufen, oder einfach abbauen und mitnehmen könnt.