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Wer ist in diesem Fall Eigentümer der Einbauküche?

Meine Mitbewohnerinnen und ich haben aktuell einen Streitfall mit unserem Vermieter über die Reparatur des defekten Wasserhahns in der Küche.

Der Mietvertrag der Wohnung läuft seit 5 oder 6 Jahren, jedes neu einziehende Mitglied unterschreibt diesen noch einmal selbst (ich hoffe das ist irgendwie verständlich).

Seit einigen Tagen ist der Wasserhahn in der Küche defekt (der Griff des Kochendwassergerätes dreht beim zudrehen durch und das Wasser läuft sehr lange nach). Wir haben das ordnungsgemäß dem Vermieter gemeldet, da wir der Annahme waren, dass die Einkauküche seine ist.

Daraufhin rief er uns ziemlich entrüstet einzeln an und fragte, ob wir ihm denn jetzt drohen würden. Wir haben aber in dem Brief lediglich auf unser Recht zur Mietminderung im Fall der Nicht-Reparatur und die entsprechenden Paragraphen verwiesen.

Heute kam eine schriftliche Antwort auf unsere Meldung, in der er uns mitteilte, dass die Küche nicht von ihm eingebaut wurde und die Reparatur deshalb nicht in seiner Verantwortung liegt. Das wusste ich zum Beispiel bisher gar nicht. Ich habe den Mietvertrag für eine teilmöblierte Wohnung unterschrieben, die Küche war bereits vorhanden und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass diese zur Mietsache gehört.

Ich versuche jetzt über meine direkte Vormieterin herauszufinden, ob sie weiß, wer die Küche ursprünglich eingebaut hat.

Aber zurück zur eigentlichen Frage: Wer ist derzeit Eigentümer der Einbauküche und demnach für die Reparatur verantwortlich?

Mieter, Mietvertrag, vermieter, Wohngemeinschaft
Keine Kautionsrückzahlung bei WG-Auszug

Hallo,

Ich bin vor etwas über einem Jahr aus einer zwei Personen WG ausgezogen. Wir waren beide Hauptmieter. Die andere Mitbewohnerin und ich hatten uns zuvor zerstritten, was unter anderem dazu führte, dass sie ihr Zimmer an eine für mich komplett fremde Person untervermietete... Als ich ausgezogen bin, habe ich vom Vermieter die Anweisung erhalten, die von mir anteilig gezahlte Kaution vom Nachmieter auszahlen zu lassen. Dieser hat jedoch nicht auf meine E-Mails geantwortet. Daraufhin habe ich dem Vermieter mitgeteilt, dass ich die Kaution nun von ihm haben möchte - da ja bei Mietparteienwechsel ein neuer Mietvertrag aufgesetzt und daher die alte Kaution eigentlich ausgezahlt werden muss. Dann bekam ich diverse E-Mails meiner Mitbewohnerin und ihrer Untermieterin, dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hätte und sie dafür sorgen würden, dass ich keine Kaution bekäme. In Absprache mit dem Mieterschutzbund habe ich ihre E-Mails ignoriert und auf ein Treffen zur Übergabe mit den Vermietern gewartet. Dieses hat nie bei meiner Anwesenheit stattgefunden, da die Vermieter mir diesbezüglich nichts mitgeteilt haben. Ich habe erst von einer Übergabe etwas mitbekommen, als die Vermieter mir per E-Mail mitteilten, dass meine volle Kaution zur Reparatur diverser Schäden, die ich angeblich hinterlassen hätte, verwendet werden müsse. Der Mieterschutzbund riet mir, nicht darauf einzugehen, da es weder eine Übergabe bei meiner Anwesenheit noch ein Übergabeprotokoll mit meiner Unterschrift gegeben hat und mir auch keine Frist zur Beseitigung der angeblichen Mängel gesetzt worden war. Stattdessen sollte ich ein halbes Jahr warten und dann die Kaution zurückfordern.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass ich nur gemeinsam mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin meine Kaution zurückfordern kann, da wir beide bis zu meinem Auszug als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen waren. Letzten August hat meine ehemalige Mitbewohnerin sich dazu bereit erklärt, hierzu einer Anwältin ihr offizielles Einverständnis zu geben, allerdings antwortet sie seitdem weder auf Schreiben der Anwältin, noch auf Schreiben von mir. Die Anwältin meint, dass ich - sollte sie weiterhin nicht reagieren - auch gerichtlich gegen meine ehemalige Mitbewohnerin vorgehen und eine "Klage auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft" gegen sie erheben könnte.

Weiß jemand, was genau das ist oder hat jemand Erfahrungen oder andere Ideen? Ich möchte wirklich meine Kaution zurückbekommen und habe Angst, dass die Frist, während deren ich meine Kaution zurückfordern kann, abläuft, ohne dass ich etwas habe tun können. 800 Euro sind für mich als Studentin eine Menge Geld...

Mietkaution, WOHNRECHT, Auszug, Wohngemeinschaft

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