Küche abgekauft und jetzt heißt es hätte nur den Kühlschrank und Spülmaschine gekauft?

2 Antworten

Die Frage ist doch ganz einfach zu prüfen. Was steht im Mietvertrag? Wenn dort als Teilmöblierung die Küche aufgeführt ist, dann gehört sie dem Vermieter. Steht dort nichts, dann gehört sie Dir; der Vermieter ist dann sowieso raus, denn es war ja eine Hinterlassenschaft Deines Vormieters.

Da hat die Tochter recht: Schimmel wird gezüchtet, der ist nicht normal, wenn man die Arbeitsplatte pflegt und trocken hält.

Was dir verkauft wurde und ob die Küchenmöbel tatsächlich dir gehören, wissen wir nicht. Aber das du, der Eigentum daran behauptet, das er verkaufen darf, genau das beweisen muss, schon.

Im Zweifel bleibt dir Küche im Eigentum der VM und der Schaden an der Atrbeitsplatte wäre von dir oder auf deine Kosten zu beseitigen.

Aber ich habe 200€ bezahlt dafür , ist jetzt Aussage gegen Aussage . Normal gehört mir die Küche .

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@Steffi5885

Genau das wird eben bestritten, angeblich wurden dir für 200 EUR nur die Elektrogeräte verkauft. Das ist nicht ungewöhnlich, um erwartbar teure Reparaturen, gar Ersatz zu vermeiden.
'Normal' gehören dir die Küchenmöbel damit nicht, wenn man das nicht mit Kaufvertrag so beweisen kann, aber der Schimmel auf der Arbeitplatte, den man beseitigen muss :-)

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@imager761

Eigentlich zählt doch nur, was im Mietvertrag steht. Verkauft hat die Küche der Vormieter, nicht der Vermieter.

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