Küche abgekauft und jetzt heißt es hätte nur den Kühlschrank und Spülmaschine gekauft?
Hallo ich habe vor fast zwei Jahren meine Wohnung neu bezogen , ich sollte die Küche abkaufen mit Kühlschrank , e Herd und Spülmaschine . Mir würde auch gedroht sonst wird die ganze Küche raus gerissen . Habe die Küche dann für 200€ Abgekauft . Bin jetzt umgezogen zu meinem Freund , der Mietvertrag läuft bis zum 29.02.2020 . Habe jetzt die e Geräte gekauft weil ich sie nicht mehr gebrauchen kann, wollte die küchenzeile der nachmieterin verkaufen . Jetzt wird mir gesagt das ich die Küche nicht ganz gekauft habe nur den Kühlschrank und die Spülmaschine. Wir haben damals nichts schriftlich festgehalten . Die Tochter der Vermieterin macht auch Stress weil auf der Bambus arbeitsplatte schwarze Schimmel , Wasser Flecken sich befinden die aber zu Anfang auch schon da waren . Jetzt werde ich angefahren das ich die Küche nicht verkaufen darf . Und ich die Flecken weg machen muss . Wer nutzt schon eine Bambus holzplatte als arbeitsplatte , normal das dass passiert.
2 Antworten
Die Frage ist doch ganz einfach zu prüfen. Was steht im Mietvertrag? Wenn dort als Teilmöblierung die Küche aufgeführt ist, dann gehört sie dem Vermieter. Steht dort nichts, dann gehört sie Dir; der Vermieter ist dann sowieso raus, denn es war ja eine Hinterlassenschaft Deines Vormieters.
Da hat die Tochter recht: Schimmel wird gezüchtet, der ist nicht normal, wenn man die Arbeitsplatte pflegt und trocken hält.
Was dir verkauft wurde und ob die Küchenmöbel tatsächlich dir gehören, wissen wir nicht. Aber das du, der Eigentum daran behauptet, das er verkaufen darf, genau das beweisen muss, schon.
Im Zweifel bleibt dir Küche im Eigentum der VM und der Schaden an der Atrbeitsplatte wäre von dir oder auf deine Kosten zu beseitigen.
Genau das wird eben bestritten, angeblich wurden dir für 200 EUR nur die Elektrogeräte verkauft. Das ist nicht ungewöhnlich, um erwartbar teure Reparaturen, gar Ersatz zu vermeiden.
'Normal' gehören dir die Küchenmöbel damit nicht, wenn man das nicht mit Kaufvertrag so beweisen kann, aber der Schimmel auf der Arbeitplatte, den man beseitigen muss :-)
Eigentlich zählt doch nur, was im Mietvertrag steht. Verkauft hat die Küche der Vormieter, nicht der Vermieter.
Aber ich habe 200€ bezahlt dafür , ist jetzt Aussage gegen Aussage . Normal gehört mir die Küche .