Darf ich die Einbauküche des Vermieters (die nicht Teil der Mietsache ist) durch eine neue ersetzen?

2 Antworten

Die einzige Alternative ist, dass ihr die jetzige Küche des vermieters ausbaut, lagert und bei eurem Auszug genauso wieder einbaut. Denn ihr müsst den Zustand wieder herstellen, wie ihr ihn bei eurem Einzug vorgefunden habt. Der Vermieter selbst muss gar nichts wieder zu sich nehmen.

Eine gestellte Küche, die ihr schäbig findet, wäre für jemand anderes vielleicht ausreichend. Ein Spülbecken, welches sich von der Arbeitsplatte abhebt, kann man mit Silikon aus dem Baumarkt wieder neu verfugen. Ja ich weiss, es ist dann immer noch kein Augenschmaus. Sonst müsst ihr fragen, ob der Vermieter die Mängel beheben kann oder selbst eine neue Küche stellt. Kann dann aber natürlich sein, dass es wieder so eine Sperrholz-Billigküche wird, die euch nicht gefällt

Die Küche des Vermieters stellt ihr in den Keller und bei Auszug wieder nach oben