Wenn man mir Geld ohne Verwendungszweck überweist, gilt das als geschenkt oder nicht?

5 Antworten

Ausschlaggebend ist, was gewollt ist. Wäre es als Geschenk gedacht, hätte sicher auch "Geschenk" oder "Belohnung" o.ä. auf der ÜW gestanden. Wenn dein Vater sagt, es ist nur geliehen, dann ist es so. Das ohne schriftlichen Vertrag zu zahlen, ist natürlich auch nicht sehr clever von ihm. Andererseits sind 60.000 € jetzt auch keine Summe, die man mal üblicherweise für das Bestehen einer Prüfung schenkt.

Geld verleit man nicht einfach so, dazu müsste der Empfänger das Geld Anfragen.

Hast du mal 60 000 über ich möchte mir diesesjeneswelches kaufen du bekommst das Geld so und so zurück.

Niemand überweist dir Geld ungefragt als Darlehen. hier hast du 60000 die bekomme ich dann und dann zurück, mach damit was du willst, solange. Dasist Quatsch.

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Da nichts im Verwendungszweck steht, ja auch nicht das Wort Schenkung, kannst Du nicht automatisch von dieser ausgehen.

Kann Dein Vater, z. B. durch Mama oder Geschwister, beweisen, dass das eine Leihe sein soll/sollte, dann kann er das Geld natürlich jederzeit zurück fordern.

Geld verleiht man nicht Grundlos. Es währe also Zweckgebunden. Sonst bräuchtest du ja das Geld gar nicht.

Also, zu welchem Zweck hat dir dein Vater das Geld gegeben. Daraus erschließt sich, ob es ein Zinsloses Darlehen oder eine Schenkung ist.

👍👌👏👏👏

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nöööööö...Punkt

hatte Freunden auch 5stellig geschenkt...in bar...wie die Menschen so sind...wollten sie nach Wochen mehr... habe mich da getrennt von denen, weils stressig wurde...wollte sie an meinem Glück teilhaben lassen...nungut... geschenkt ist geschenkt...da kann ich auch nix zurück fordern...aber es war mir eine Lehre... sowas mache ich nicht wieder...Geld verändert Menschen... auch Freunde...hatte ich nicht bedacht...deswegen geschenkt ist geschenkt...

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Ja was glaubst Du, wenn das vor Gericht geht, das der Richter glaubt es wäre ein Geschenk, obwohl es keinen Nachweis darüber gibt?

Nein es ist einfach unglaubwürdig, bei einer solchen Summe zu behaupten das wäre ein Geschenk. Es ist ja nur eine Behauptung. Der Vater kann ja jederzeit ebenfalls behaupten, die Überweisung war ein Versehen/Irrtum.

Damit kommt man nicht durch, wenn man eine Schenkung nicht belegen kann.