Welche Versicherung muss bei Wasser im Keller zahlen wenn es durch Regen passiert ist?
Guten Tag,
Wir hatten hier gestern starken Regen und der Keller stand komplett bis über die Knöchel unter Wasser. Ich wohne zur Miete. Die Nachbarin meinte die LEG zahlt nichts davon. Mein Versicherungsfritzen hab ich heute nicht erreicht. Mir brennt das aber unter den Nägeln. Ich bin überzeugt das meine Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss, da es ja nicht mein Verschulden war.
Danke für eure Antworten.
5 Antworten
Schäden am Gebäude unterfallen der Gebäudeversicherung des Eigentümers. Diese bezahlst du als Mieter i.d.R. über die Betriebskosten anteilig mit.
Starkregen / Überschwemmung sind aber nur gedeckt, wenn Elementarschäden mitversichert wurden.
Schäden an deinem Kram übernimmt deine Hausratversicherung ebenso nur dann, wenn du
- eine abgeschlossen hast
- Elementarschäden miteingeschlossen wurden
Der Schaden ist dem Vermieter beweisbar anzuzeigen mit Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Ankündigung einer Mietminderung.
Dafür sollte die Wohngebäudeversicherung einstehen - allerdings ersetzt diese (soweit Elementarschäden mitversichert sind ) nicht die an Deinem Eigentum entstandenen Schäden - dafür kannst Du Dich max. an Deine Hausratversicherung wenden.
Lagerst Du Hausrat im Keller, ist ausschließlich DEINE Versicherung dafür zuständig, sofern es sich um ein versichertes Risiko handelt!
Einzige Ausnahme:
Der Vermieter hat aus welchen Gründen auch immer Schuld. Dann ist dieser dafür zuständig, wobei es dir egal sein kann, ob er versichert ist oder nicht!
Da muß die Gebäudeversicherung die Elementarschäden abdecken, wenn die nicht mit versichert sind, dann muß eben der Hausbesitzer zahlen.
Aber jeder Mangel an der Mietsache, den der Mieter nicht selbst verschuldet hat, berechtigt diesen zur Mietminderung.
Für einen angemieteten aber vollständig nicht nutzbaren Kellerraum würde ich exakt 0,- € Warmmiete zahlen.
Im BGB. Allerdings andersherum formuliert. Das BGB kennt Verschuldens- und Gefährdungshaftung. Beides läßt sich nicht bei höherer Gewalt anwenden.
Regen ist niemandes "Verschulden". Dieser Punkt läuft unter "Elementarschäden". Jetzt brauchst du nur noch deine Hausratpolice zu lesen, ob du diese Schäden mitversichert hast, dann zahlt dir DEINE Versicherung den durch Regen zerstörten INHALT deines Kellerraums. Für Decken, Wände, Boden und Tür ist der Vermieter zuständig, den du hoffentlich schon informiert hast. Der wird dich dann auffordern, deine Gegenstände rauszuräumen, damit der Keller getrocknet werden kann.
Der Hausbesitzer haftet nicht für höhere Gewalt.