Versicherung Leitungswasserschaden?

2 Antworten

In einem mir bekannten ähnlichen Fall gab es das gleiche Problem. 

Die Folgeschäden des Wasserschadens wurden reguliert, aber die Kosten für die Wiederherrichtung von Böden und Wände, die zur Ursachensuche aufgerissen wurden, gingen zu Lasten des Eigentümers, der auch gerichtlich keine für ihn positive Lösung erzielen konnte.

Die meisten Leitungswasserklauseln beziehen sich ausschließlich auf Frischwasserleitungen und genau nicht auf Abwasserleitungen. Dies könnte man in den Versicherungsbedingungen aber auch selber nachlesen. Wenn bei Deiner Versicherung Abwasserleitungen versichert sind, gibt es noch wie hier den möglichen Ausschluss von Allmählichkeitsschäden. Was steht da in den Bedingungen?

Ich hoffe, Deine Erfahrungen nicht machen zu müssen und werde mir meine Versicherungsbedingungen in den nächsten Tagen nochmal genau durchlesen.