Wegen unterhaltsruckständen Lohnpfändung?
Hallo, meine Frage ist ich habe 2 Kinder eins lebt bei mir und 1 bei der Mutter ich verdiene 1500 Euro wie viel darf mir das Jugendamt vom Lohn pfänden ?
4 Antworten
Bei Unterhaltsrückständen setzt dies im Falle X das Gericht fest - das kann dann, entgegen der sonst anzuwendenden Pfändungstabelle, bis auf den Bedarf nach SGB II pfänden.
Nur ich schätze mal auch dann dürfte bei Dir nicht allzuviel pfändbar sein.
Nichts. Du bist deinem Kind, welches bei dir wohnt, nämlich auch zum Unterhalt verpflichtet, siehe Tabelle.
https://schuldnerberatung-schulz.de/neue-pfaendungstabelle-2023-2024/
Seit 1. Juli 2022 liegt der Pfändungsfreibetrag mindestens bei 1.330,16 Euro pro Monat. Aufgrund einer Rundungsvorschrift in § 850c Abs. 5 ZPO beträgt er faktisch 1.339,99 Euro.
Und ab 01.06.2023 bei 1.410€, wobei ja noch die Erhöhung für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem im Haushalt lebenden Kind dazu kommt. Es können bei Unterhaltsschulden aber auch abweichende Freibeträge festgesetzt werden.
Da wird nichts gepfändet, selbst wenn ein abweichender Selbstbehalt festgesetzt werden sollte, musst du für dein bei dir lebendes Kind ja auch (Natural)Unterhalt leisten.
Das Jugendamt hat mir auf 1150 Euro gepfändet muss ich mir dafür ein Anwalt nehmen um das anzufechten ?
Ja, was aber mit Kindesunterhalt für das beim FS lebende Kind ist und wie es sich mit dem Kindergeld verhält, ist ja noch gar nicht geschildert. Grundsätzlich wäre der Selbstbehalt doch mindestens 1.370€ (incl. Miete + NK)? Somit sind 1.150€ deutlich zu wenig, außerdem wäre es ja schon heftig, wenn Kindergeld und Unterhalt für das beim FS lebende Kind, auch oder teilweise gepfändet werden… das steht ja definitiv dem Kind zu.
Der übliche Selbstbehalt gilt ja nicht bei Unterhaltsrückstand.
Dann wird m.E. bis zum Existenzminimum gepfändet.
Eventuell wird dann zunächst die sozialhilferechtlichen Bedarfsrechnung aufgestellt. Also Regelsatz für den Vater, Regelsatz für das Kind plus Warmmiete, (vielleicht noch Freibetrag für Erwerbseinkommen) und Alleinerziehendenzuschlag.
Angenommen der Bedarf für Vater und Kind liegt bei 1.500,-€.
Dann wird der Bedarf auch bei verbleibendem Lohn von 1.150,- plus Kindergeld 250 plus Unterhaltsvorschuss 165,- gedeckt.
Und wie sieht das dann in die andere Richtung aus? Die Mutter dürfte dann ja vermutlich auch entsprechende Unterhaltsrückstände haben…?!
ich habe 2 Kinder eins lebt bei mir und 1 bei der Mutter
Über deren Verhältnisse wissen wir ja nichts…
Aber es wird sehr spekulativ, wer warum welche Ansprüche gegen wen hat oder haben könnte. Aber
Der übliche Selbstbehalt gilt ja nicht bei Unterhaltsrückstand.
da hast du natürlich vollkommen recht.
Ich bin davon ausgegangen, dass dem FS nur 1.150€ insgesamt verbleiben, und das darf ja eigentlich nicht sein.
Ja, ist alles spekulativ. Unterhaltsansprüche dürfen jedenfalls nicht miteinander verrechnet werden.
Ob der Fragesteller sich anwaltlich beraten lassen sollte, ich weiss halt nicht, ob sich die Ausgabe dafür lohnen würde.
Dass ich Deine Antworten immer sehr fundiert finde, weisst Du ja hoffentlich.
Bei Unterhaltsschulden wird bis zum Existenzminimum gepfändet. Also Regelsatz Vater und Kind plus Warmmiete, das kann schon bei 1.500 liegen. Aber zum Nettolohn kommt ja noch das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss für das bei ihm lebende Kind? Zumindest in der Bedarfsberechnung. Oder?