Wegen unterhaltsruckständen Lohnpfändung?

4 Antworten

Bei Unterhaltsrückständen setzt dies im Falle X das Gericht fest - das kann dann, entgegen der sonst anzuwendenden Pfändungstabelle, bis auf den Bedarf nach SGB II pfänden.

Nur ich schätze mal auch dann dürfte bei Dir nicht allzuviel pfändbar sein.

Sascha31189 
Fragesteller
 21.06.2023, 15:54

300 Euro haben sie mir gepfändet

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Seit 1. Juli 2022 liegt der Pfändungsfreibetrag mindestens bei 1.330,16 Euro pro Monat. Aufgrund einer Rundungsvorschrift in § 850c Abs. 5 ZPO beträgt er faktisch 1.339,99 Euro.

orgel  19.06.2023, 20:02

Und ab 01.06.2023 bei 1.410€, wobei ja noch die Erhöhung für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem im Haushalt lebenden Kind dazu kommt. Es können bei Unterhaltsschulden aber auch abweichende Freibeträge festgesetzt werden.

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Da wird nichts gepfändet, selbst wenn ein abweichender Selbstbehalt festgesetzt werden sollte, musst du für dein bei dir lebendes Kind ja auch (Natural)Unterhalt leisten.

Sascha31189 
Fragesteller
 19.06.2023, 20:21

Das Jugendamt hat mir auf 1150 Euro gepfändet muss ich mir dafür ein Anwalt nehmen um das anzufechten ?

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Andri123  19.06.2023, 20:36

Bei Unterhaltsschulden wird bis zum Existenzminimum gepfändet. Also Regelsatz Vater und Kind plus Warmmiete, das kann schon bei 1.500 liegen. Aber zum Nettolohn kommt ja noch das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss für das bei ihm lebende Kind? Zumindest in der Bedarfsberechnung. Oder?

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orgel  19.06.2023, 21:35
@Andri123

Ja, was aber mit Kindesunterhalt für das beim FS lebende Kind ist und wie es sich mit dem Kindergeld verhält, ist ja noch gar nicht geschildert. Grundsätzlich wäre der Selbstbehalt doch mindestens 1.370€ (incl. Miete + NK)? Somit sind 1.150€ deutlich zu wenig, außerdem wäre es ja schon heftig, wenn Kindergeld und Unterhalt für das beim FS lebende Kind, auch oder teilweise gepfändet werden… das steht ja definitiv dem Kind zu.

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Andri123  19.06.2023, 21:57
@orgel

Der übliche Selbstbehalt gilt ja nicht bei Unterhaltsrückstand.

Dann wird m.E. bis zum Existenzminimum gepfändet.

Eventuell wird dann zunächst die sozialhilferechtlichen Bedarfsrechnung aufgestellt. Also Regelsatz für den Vater, Regelsatz für das Kind plus Warmmiete, (vielleicht noch Freibetrag für Erwerbseinkommen) und Alleinerziehendenzuschlag.

Angenommen der Bedarf für Vater und Kind liegt bei 1.500,-€.

Dann wird der Bedarf auch bei verbleibendem Lohn von 1.150,- plus Kindergeld 250 plus Unterhaltsvorschuss 165,- gedeckt.

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orgel  19.06.2023, 22:10
@Andri123

Und wie sieht das dann in die andere Richtung aus? Die Mutter dürfte dann ja vermutlich auch entsprechende Unterhaltsrückstände haben…?!

ich habe 2 Kinder eins lebt bei mir und 1 bei der Mutter

Über deren Verhältnisse wissen wir ja nichts…

Aber es wird sehr spekulativ, wer warum welche Ansprüche gegen wen hat oder haben könnte. Aber

Der übliche Selbstbehalt gilt ja nicht bei Unterhaltsrückstand.

da hast du natürlich vollkommen recht.

Ich bin davon ausgegangen, dass dem FS nur 1.150€ insgesamt verbleiben, und das darf ja eigentlich nicht sein.

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Andri123  19.06.2023, 22:38
@orgel

Ja, ist alles spekulativ. Unterhaltsansprüche dürfen jedenfalls nicht miteinander verrechnet werden.

Ob der Fragesteller sich anwaltlich beraten lassen sollte, ich weiss halt nicht, ob sich die Ausgabe dafür lohnen würde.

Dass ich Deine Antworten immer sehr fundiert finde, weisst Du ja hoffentlich.

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Andri123  19.06.2023, 22:45
@orgel

Es war die Rede von einer Lohnpfändung, insofern bleibt Kindergeld und UV auf dem Konto wohl unangetastet.

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orgel  19.06.2023, 22:51
@Andri123

Ja, das weiß ich und das gilt für dich hoffentlich auch so.

Anwaltlich beraten kann nie schaden, kostet aber leider auch ne Menge Geld, das man dafür auch noch über haben muss, von einer Erstberatung mal abgesehen.

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