Wasserschaden bis auf ein Zimmer nass,keine Reaktion vom Vermieter

3 Antworten

Gibt es einen Hausmeister mit dem du dich absprechen könntest? Auf alle Fälle erst mal deiner Versicherung melden was passiert ist, wenn deine Möbel beschädigt wurden also nass sind. Meist können sie dir auch am Telefon wertvolle Tipps geben was zu machen ist. Sonst schau mal im Internet nach einem Mietverein in deiner Nähe, die können dir ganz genau sagen was du machen kannst. Aber eines ist klar- es muss schnell gehandelt werden zwecks Schadenminderungspflicht. Wie viele Wohnungen sind noch betroffen? Sprecht miteinander und handelt gemeinsam.

Im vorliegenden Fall würde ich eine äußerst kurze Frist setzen, wenn überhaupt.

Wurde schon festgestellt woher das Wasser kommt? Ist ein Leitungsschaden auszuschließen? Zur Schadensminderung auf jeden Fall das Wasser im betreffenden Gebäudeteil abstellen.

Eine Überschwemmung und abgestelltes Wasser ist wohl ein sehr dringender Grund, notfalls selber tätig zu werden.

Bei Gefahr in Verzug kann sofort gehandelt werden - Rechnung geht dann an den Vermieter.

Wenn die Wohnungen nicht mehr nutzbar sind, kann dies sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, da die Mietsache nicht mehr genutzt werden kann.

Sollte der Vermieter nicht erreichbar sein, eventuell Miete auf ein Treuhandkonto einzahlen und davon später die Reparatur begeleichen.

Wasserschadenvarianten:

  1. Dach undicht, dann geht es langsam mit tröpfeln los
  2. Waschmaschine ist ausgelaufen - dann ist es Schuld des entsprechenden Mieters (seine Haftpflicht muss zahlen)
  3. ein Wasserrohr ist geplatz (Leitungswasserversicherung des Vermieters ist regresspflichtig).

Bei viel Wasser muss unter Umständen ein Entfeuchter aufgestellt werden - kosten viel Geld (Strom) und ist laut - hilft aber als einziges gegen die Feuchtigkeit.

Wenn der Vermieter definitiv und nachweisbar nicht erreichbar ist, dann dürfen die Mieter in so einem Fall direkt und sofort Handwerker bestellen. Nach meiner Einschätzung sind sie sogar dazu verpflichtet, damit der Schaden nicht noch größer wird.

Mit dem Schaden ist dabei nicht nur der Sachschaden durch den Wasserschaden gemeint, sondern auch z.B. die Mietminderungsansprüche der Mieter.

Sollten die Handwerker daraufhin vom Mieter bezahlt werden müssen, dann können die Mieter die entstehenden Zahlungen mit der Miete aufrechnen.

Auf jeden Fall: Dokumentiert den Schaden durch Bilder und unabhängige Zeugen, z.B. Nachbarn.