darf man kindergeld einbehalten wenn man in eine mutter-kind einrichtung lebt?

2 Antworten

Selbstverständlich darf das Kindergeld durch das JA / Jugendhilfe - JC auf Deinen Bedarf angerechnet werden. Das Kindergeld wird wie auch das Elterngeld zur Deckung Eures Lebensunterhalten herangezogen und stellt kein Taschengeld dar.

Dir steht jedoch ein Taschengeld zu und auch Geld für Dich und Dein Kind zur Beschaffung von Bekleidung.

Okay das wollte ich nur fragen

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Die Einrichtung finanziert ja wohl das Leben von Mutter und Kind....