Lohnpfändung - vollzeit+ minijob.

2 Antworten

Niemand hindert Dich, Minijobs anzunehmen. Allerdings hindert auch niemand den Gläubiger daran, da eine Pfändung auszubringen, sofern er davon erfährt.

Zu Deiner zweiten Frage mit dem Bonus: Da teilst Du uns leider nicht mit, wofür der Bonus nun eigentlich geazahlt wird.

Normale Gehaltsbestandteile sind voll pfändbar. Es scheint mir aber so, dass hier nur ein Teil gepfändet wurde. Vermutlich ist da § 850a ZPO einschlägig gewesen:

www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html

Die Höhe des möglichen Pfändungsbetrages im Monat ist im wesentlichen Einkommensabhängig. Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet den Pfändungsbetrag vom Entgelt abzuziehen bis die Schuld getilgt ist.