Wie werden Arztrechnungen unter Hartz4 abgerechnet, wenn man privat krankenversichert ist?

3 Antworten

Lass die Kasse direkt zahlen, das bekommen die hin. Notfalls lass deine Kontonummer streichen. Dann bist du das Problem schon mal los.

Übrigen nimmt unsere aller GKV auch nur einen Teil der Zahnarztrechnung. Kann man nicht selber eine Krone zahlen, wird der Zahn eben gezogen, das zahlt die Kasse. Statt einer Wurzelhandlung wird er gezogen. Putzen und Pollieren oder Zahnstein zahlt man selber. Erkältungsmittel und Akkupunktur zahlt mir auch keiner.

Deine "Einkünfte" werden dir von der Stütze abgezogen. Da wird nichts verrechnet.

Evtl. kannst du je in einen anderen Tarif wechseln, bei dem du 100% versorgt wirst, aber nicht als Privatpatient lebst.

Habe (wie Du wohl auch schon) im Internet recherchiert und stets nur gefunden, dass Du die Mehrausgaben selbst tragen musst.  Könntest Du vom zusätzlichen Einkommen die Gesundheitsmehrkosten absetzen, würde ja im Grunde doch das Jobcenter die Mehrkosten zahlen. - So leid wie es mir tut, aber Du wirst auf den Kosten sitzenbleiben.

Du könntest auch in einer Sozialberatung fragen. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger beraten).

Leider werden bei den Werbungen für und dem Abschluss des PKV-Vertrages nur die Vorteile, nicht aber die Nachteile genannt. Werden die Versicherungsnehmer älter und/oder werden sie von Sozialtransfer abhängig, haben sie die Lasten der Nachteile zu tragen.

.

Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV),
Aufstocker und Grundsicherungsbezieher:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

.

ACHTUNG! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine
der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter
hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und
dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit,
sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-
in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann
sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

Hallo, die Frage hat mit Hartz IV rein gar nichts zu tun.

Steuerlich sind Ausgaben für Medizin und Erstattungen tatsächlich "Privatvergnügen", solange durch die Differenz die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten wird. Bei geringem Einkommen kann das aber durchaus geschehen (§ 33 Abs. 3 EStG).

Aber Einnahmen und Ausgaben wie bei der Berechnung von Einkünften sind sie keinesfalls, denn es ist keine steuerliche Einkunftsart.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet