Gehören Stromkosten und Telefonkosten zu den „sonstigen Wohnkosten”? (ALG2-Antragsformulierung)?

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Richtig, Strom und Telefon zahlst Du aus dem Regelsatz, das gehört nicht zu den KdU.

Dazu gehören typischerweise Wasserkosten, Heizkosten oder Kosten der Warmwasserbereitung, wenn diese über separate Verträge auf Dich laufen. Das gibt es ja öfters, scheint bei Dir aber nicht der Fall zu sein. Also musst Du da nichts eintragen.

Stromkosten gehören dann dazu, wenn du Warmwasser über Strom hast. Ansonsten sind Stromkosten im Regelsatz mit drin. Telefon ist dein Problem.

z.b. Gaskosten zählen zu den Sonstigen Kosten, wenn sie separat abgerechnet werden und nicht über die Nebenkosten, also für Heizung oder Warmwasser.

Stromkosten und Telefonkosten gehören somit nicht zu den „sonstigen Wohnkosten”, nicht wahr?

Jaein - allerdings sind diese Kosten aus dem Regelsatz zu bezahlen :

Eckregelsatz ..... 446 Euro :

https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

Post und Telekommunikation .................... 8,94% ...... 39,88 €

Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung ..... 8,59% ......38,32 €