Hartz4 zusammen ziehen mit erwerbstätigen Freundin

2 Antworten

Für 1 Jahr passiert fast nichts, weil ihr noch keine "Verantwortungs- udn Einstehungsgemeinschaft" seid.

Es wird also nur die Miete geteilt.

Nach einem Jahr kommt die Stunde der Wahrheit. Bis dahin sollte es mit Deiner Arbeitssuche geklappt haben, ab dann wärd Ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft.

Ganz einfach: da rechnet das Jobcenter das Einkommen Deiner Freundin an - und es kann passieren, daß Du dann kein AlgII mehr kriegst.