Wie viel muss ich verdienen um aus Bedarfsgemeinschaft 'rauszukommen'?

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Du musst das 25. Lebensjahr vollendet haben, um eine eigene Wohnung über das Amt finanziert zu bekommen. Verdienst du allerdings genug, um dir eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft zu leisten, dann mache es. Solange du bei den Eltern wohnst, wirst du immer zur Bedarfsgemeinschaft zählen und um so mehr du verdienst, um so weniger bekommen deine Eltern, denn die Bedarfsgemeinschaft hat einen errechneten Satz, der nicht überschritten werden darf. Da zählen alle Einkommen, auch deines. Wenn du eine eigene Wohnung hast und studierst und dein Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt (den aktuellen Betrag weiß ich leider nicht), kannst du bis zum 26. Lebensjahr auch noch Kindergeld beantragen. Wenn du allein oder in einer Wohngemeinschaft lebst, kannst du zusätzlich auch noch Wohngeld beantragen. Hast du während des Studiums kein eigenes Einkommen, musst du wohl oder übel bei den Eltern wohnen bleiben.