Wasserschaden in der neuen Wohnung?

4 Antworten

die Wand hinter den Küchenschränken ist total aufgeweicht.

Mal ganz realistisch ..... nach so kurzer Dauer kann eine Wand nicht in Mitleidenschaft gezogen worden sein. In der kurzen Zeit dringt kein Wasser in eine Wand ein.

Die Küche war schon eingebaut.

da war dann schon vorher etwas nicht in Ordnung.

Ja das befürchten wir auch. Uns ärgert es dass der Vermieter nichts gesagt hat

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Die Frage ist, wem die Küche gehört.
Wenn die Küche mit vermietet ist, dann ist es das Problem des Vermieters.

Wenn die Küche euch gehört seid ihr zunächst dafür verantwortlich.

Die Küche wird mitvermietet. Nur haben wir das Problem das das Wasser in die Wohnung unter uns gelaufen ist.. ist das auch die Angelegenheit vom Vermieter dann oder?

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@GrafRotz

na hoffentlich. Da gibt´s auch Spezialisten ... Drück die Daumen.

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Ohne die genauen Umstände zu kennen, d.h. der Vermieter ist verantwortlich.

Da die Küche mit vermietet ist, ordne ich die Haftung ganz klar beim Vermieter ein.

Ihr habt übrigens dann auch einen Anspruch auf schnellstmögliche Behebung des Schadens in eurer Wohnung, da ich mal davon ausgehe, dass ihr über die Nebenkosten anteilig mit die Kosten für die Gebäudeversicherung tragt.

Hier sollte der Vermieter aus den Puschen kommen, um sich nicht Schadensersatzansprüche eurerseits einzufangen (Wohnung nicht zu 100 Prozent nutzbar).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Versicherungsfachmann seit 2003