Krankenkasse nachzahlen - Selbständigkeit und Minijob
Hallo - ich bin seit 4 Jahren nebenberuflich selbständig, der Hauptjob ist in dieser Zeit immer weiter zurückgefahren worden. In den letzten zwei Jahren habe ich mit meiner Selbständigkeit mehr verdient, als mit dem Hauptjob, der nur noch ein 401 € Job war(seit 2 Jahren). Krankenkasse wurde von meinem Arbeitgeber bezahlt - deshalb blieb ich dabei. Habe jetzt aber zum 31.12.09 die Kündigung bekommen. Jetzt hat mir jemand gesagt, dass ich mich hätte selbst versichern müssen. Wie kann ich eine fette KV Nachzahlung verhindern (2 Jahre) - da ich monatlich ca. 850 € - 1000€ verdiene, wäre das mein Ruin. Die wollen aber zur Berechnung meiner freiwilligen Weiterversicherung meinen Steuerbescheid. Was tun ?
2 Antworten

mit dem 401€ Job warst Du bei Deinem Arbeitgeber in der GKV. Ab 1.1.2010 musst Du dich selber versichern, da der nebenjob jetzt Dein Hauptjob ist. Eine Nachzahlung droht nur für Januar. Freiwillig Versicherte in der GKV zahlen am 15. für den Vormonat, als Zahlungstermin wäre der 15.2. für den Januarbeitrag. Die Beitragsfestsetzung erfolgt vorläufig bis ein Steuerbescheid über die Selbstständigkeit vorliegt. Der Mindestbeitrag den Du zahlen musst ist 315€ incls. Plegeversicherung, Solibeitrag, Kinderloszuchlag. Wenn Dein zukünftiger Steuerbescheid für 2010 die Mindeseinkommensgrenze nicht überschreitet, brauchst Du nix nach zahlen. Allerdings zählen Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Pacht auch dazu falls vorhanden. Schick Ihnen doch den Steuerbescheid aus 2009 zu wenn er vorliegt, dann bekommst Du eine verbindliche Einstufung und keine vorläufige. Eine Nachzahlung ist dann ausgeschlossen.

Wenn Du nicht ausserordentlich zufrieden bist mit Deiner KV dann wechsele die Kasse. Du warst bis 31.12.09 abhängig beschäftigt und mit deinem Verdienst innerhalb der BBG also zu recht gesetzlich versichert.