Gilt die Jahresgrenze (Minijob) von 5400,- Euro jährlich auch in einem Rumpfjahr?

4 Antworten

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Rumpfjahr gibts nur in anderen Zusammenhängen.

Du kannst bei deinem AG so viel verdienen wie du willst, du wirst dann halt nur SV-pflicht/evtl. Lohnsteuerpflichtig.

Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von
der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt
besteht. Der Betrachtungszeitraum umfasst dabei maximal 12 Monate. Das
entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 5.400 Euro pro Jahr bei
durchgehender, mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung.

Hier nachzulesen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/node.html

In dem von Dir geschilderten Fall darf der monatliche Verdienst von 450,- € nicht überschritten werden, da ein vorhersehbares Ereignis zu dem erhöhten Arbeitseinsatz führt.

Was ist ein " Rumpfjahr "....ich möchte nicht dumm sterben und steh deshalb bei diesem Begriff im Wald ? :-(

billy  24.10.2016, 19:24

Ich hab es in dem Zusammenhang auch noch nicht gehört. Meines Erachtens eine umständliche, irreführende Beschreibung für einen Teil eines Kalenderjahres. @Tina34 hat es sehr gut beschrieben. 

Kannst wieder heraus kommen aus dem Wald.  ;-))))

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Gaenseliesel  24.10.2016, 20:04
@billy

Danke billy, ist auch mittlerweile unangenehm frisch im Wald ! ;-))

ich habe trotzdem gleich einmal im Netz nachgeschaut, man bleibt nur so dumm, wie man es selbst zulässt:

 Definition, Bedeutung Rumpfjahr

Das Wirtschaftsjahr umfasst in der Regel einen Zeitraum von 12 Monaten. Ist der Zeitraum kürzer (z.B. durch Neugründung, Beendigung oder durch Umstellung des Wirtschaftsjahrzeitraumes), spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr.

(Definition ergänzt von Heidi am 16.10.2016)

diese Vakabel richtig angewandt, damit kann man Eindruck schinden....lach ! 


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Hallo,

nach § 8 SGB IV darf bei einem Minijob das regelmäßige Bruttoentgelt 450 Euro monatlich nicht übersteigen.

Einzelheiten ergeben sich auds den Geringfügigkeits-Richtlinien.

Das "Rumpfjahr" hat hier keine Bedeutung!

Gruß

RHW