Vorladung Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßiger erlangter Vermögenswerte als Beschuldigte, soll ich gehen?

6 Antworten

Bei der polizeilichen Vernehmung brauchst Du nicht zu erscheinen.

Allerdings wird Dich dann die Staatsanwaltschaft laden und wenn Du da nicht erscheinst kann Vorführbefehl oder Haftbefehl ergehen.

Im übrigen könntest Du bei einer Vernehmung zu Deiner Entlastung beitragen.

Diese Masche ist ja bekannt. Möglicherweise werden auch noch Rechnungen/Schadensersatzansprüche der Geschädigten auf Dich zukommen.

Da Du ja selbst nicht wissentlich am Betrug beteiligt warst, würde ich schon zur Vernehmung gehen. Den "Arbeitsvertrag" und sonstige Nachweise mitnehmen.

Und von einer Verbraucherzentrale beraten lassen, das dürfte das kostengünstigste sein und wird auch in diesem Artikel empfohlen.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/betrug/artikel.400419.php&ved=2ahUKEwj23ZqN1J7pAhWJ5KQKHf7gDB8QFjACegQIARAB&usg=AOvVaw3SG57ugU-CvSTUpLgGPdJK

Und hier noch was

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.focus.de/finanzen/experten/thomas_hollweck/neue-betrugsmasche-opfer-sollte-pakete-weiterleiten-wenig-spaeter-kam-die-rechnung_id_8289783.html&ved=2ahUKEwj23ZqN1J7pAhWJ5KQKHf7gDB8QFjAAegQIAhAB&usg=AOvVaw2gpI6gJ8EIRiiVRJ6Ov7ga

Hallo,

du machst deine Position nur noch krimineller, wenn du nicht freiwillig zur Aufklärung der Anschuldigung beitragen willst.

kleine Info:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/anzeige-wegen-geldwaesche-ihre-moeglichkeiten_155359.html

Ein Strafmaß kann deutlich geringer ausfallen, wenn das Ausmaß deiner (unbewußten?) Mittäterschaft auch bekannt ist.

Ob du einen Anwalt brauchst oder nicht, wird sich später herausstellen.... im ungünstigsten Fall wirst du ohnehin einen brauchen.... so oder so 🤷‍♀️

Ja das ist eine bekannte Masche Krimineller im Ausland, wo Leute hier auch straffällig werden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Der Punkkt ist, das Betrug vorsätzlich erfolgen muss. Wenn jemand die Rechtslage nicht kennt, kann kein Vorsatz vorliegen. Aber ein Anwalt wird das genauer erklären können. Wenn Du Dir zum jeztigen Zeitpunkt keinen Awalt leisten kannst, würde ich erst mal die Aussage verweigern und das bei der Polizei sagen. Damit die für einen Anwalt sorgen. Die Polizei arbeitet immer mit dem Ziel, eine Verurteilung zu erreichen. Das wird auch für die Beurteilung einzelner Beamter herbeigezogen. Wenn Du also die Rechtslage und Gesetze und dessen Interpretationen nicht genau kennst und verstehst, würde man die Aussage verweigern. Das wäre dann auch die Begründung dafür.

Hier ein Fall aus der Vergangenheit:

https://www.finanzfrage.net/frage/auf-betrug-reingefallene-brauche-dringend-hilfe#comment-798710

Das passiert mir jetzt auch. Was soll ich tun? Es ist buchstäblich derselbe Fall