Vorfahr genommen, habe ich Schuld?
Ich stand mit meinem Auto an einer Kreuzung und habe vor dem Abbiegen, so 200 m entfernt einen Fahrradfahrer im Augenwinkel gesehen, aber hätte nicht damit gerechnet, dass er so schnell fährt, dann als ich rechts abgebogen bin hat er ca. 30- 45 m vor der Ampel gebremst und ist hingefallen. (Er und ich hatten grün)
Habe ich die Vorfahrt genommen oder nicht? Ich meine ca. 200 m ist schon weit weg und er ist echt sehr schnell gefahren.
Vielen Dank im Voraus.
LG
Es ist zu keinem Unfall gekommen.
6 Antworten
Gut selbst wenn es ein E-Bike war. Das regelt bei 30 kmh ab. Man muss also nicht damit rechnen, das Fahrräder schneller als 30 fahren. Geht aber auch bei abschüssigen Straßen.
Aber das Du einen in 200m Entfernung fahrenden Radler im Spiegel erkennen kannst, ist Unsinn. Wie Du formulierst ist eher richtig. Im Augenwinkel, das ist dann wesentlich näher dran so ca. 10-20m. Sonst wäre es ja auch nicht zu dem Unfall gekommen.
Schon allein, die Annahme es sei zu keinem Unfall gekommen, obwohl der Radler gestürzt ist. Klar ist der Sturz durch sein Abbremsen entstanden. Der Grund dafür war aber Deine Missachtung der Vorfahrtregellung und Dein rechtswidriges Überholen.
Jetzt darauf zu dringen, er wäre zu schnell gefahren, bringt nix.
Du solltest eher mal das Einschätzen von Entfernungen üben/trainieren! 😜😁😎
"und ist hingefallen. "
"Es ist zu keinem Unfall gekommen."
Finde den Widerspruch?
Ja gut, aber ich muss dazu sagen gibt es da generell keine Regelung wann man zu warten hat als Autofahrer? Ich meine 200 m ist ja auch nicht gerade an der Ampel.
Noch besser passt § 9 Abs. 3 StVO:
(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2
Wenn er bremsen musste, weil du eingefahren bist, natürlich.
Du musst nunmal drauf achten wer wo und auch in welcher Geschwindigkeit kommt. Außer das gegenüber verhält sich grob verkehrswidrig und du kannst nicht damit rechnen. Danach klingt es aber nicht.
ich habe das mal umgerechnet
bei 45m Strecke und einer angenommenen Geschwindigkeit von 35 km/h
ergibt sich eine zeit von 4,62 sekunden
danach hättest du warten müssen
Beim EBike wird die Motorunterstützung bei 25 km/h abgeschaltet (und beim Pedelec bei 45km/h), das heißt aber nicht im Mindesten, dass man damit nicht schneller als 25 km/h fahren kann - man muss nur allein für die höhere Geschwindigkeit sorgen. Und ich kenne reichlich sportliche Radfahrer, die auch ganz ohne Motor schneller als 30 sind.
Wenn ich "im Augenwinkel" einen Radfahrer sehe, kann ich vor dem Rechtsabbiegen keinesfalls einfach mal davon ausgehen, dass der schon nicht so schnell sein wird, damuss ich mich mit dem - in der Sachverhaltsschilderung nicht vorkommende, daher vermutlich auch völlig unterlassene - Schulterblick vergewissern.. M.E. ist der FS ganz eindeutig schuld.