Vorfahr genommen, habe ich Schuld?


13.10.2023, 20:09

Es ist zu keinem Unfall gekommen.

6 Antworten

Gut selbst wenn es ein E-Bike war. Das regelt bei 30 kmh ab. Man muss also nicht damit rechnen, das Fahrräder schneller als 30 fahren. Geht aber auch bei abschüssigen Straßen.

Aber das Du einen in 200m Entfernung fahrenden Radler im Spiegel erkennen kannst, ist Unsinn. Wie Du formulierst ist eher richtig. Im Augenwinkel, das ist dann wesentlich näher dran so ca. 10-20m. Sonst wäre es ja auch nicht zu dem Unfall gekommen.

Schon allein, die Annahme es sei zu keinem Unfall gekommen, obwohl der Radler gestürzt ist. Klar ist der Sturz durch sein Abbremsen entstanden. Der Grund dafür war aber Deine Missachtung der Vorfahrtregellung und Dein rechtswidriges Überholen.

Jetzt darauf zu dringen, er wäre zu schnell gefahren, bringt nix.

Eifelia  14.10.2023, 16:08

Beim EBike wird die Motorunterstützung bei 25 km/h abgeschaltet (und beim Pedelec bei 45km/h), das heißt aber nicht im Mindesten, dass man damit nicht schneller als 25 km/h fahren kann - man muss nur allein für die höhere Geschwindigkeit sorgen. Und ich kenne reichlich sportliche Radfahrer, die auch ganz ohne Motor schneller als 30 sind.

Wenn ich "im Augenwinkel" einen Radfahrer sehe, kann ich vor dem Rechtsabbiegen keinesfalls einfach mal davon ausgehen, dass der schon nicht so schnell sein wird, damuss ich mich mit dem - in der Sachverhaltsschilderung nicht vorkommende, daher vermutlich auch völlig unterlassene - Schulterblick vergewissern.. M.E. ist der FS ganz eindeutig schuld.

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Steinemann  14.10.2023, 18:12
@Eifelia

Ich treib's mal auf die Spitze ;)

Das Pedelec regelt bei 25 ab, das S-Pedelec bei 45.

:)

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Du solltest eher mal das Einschätzen von Entfernungen üben/trainieren! 😜😁😎

"und ist hingefallen. "

"Es ist zu keinem Unfall gekommen."

Finde den Widerspruch?

TTeacher 
Fragesteller
 13.10.2023, 20:15

Ja gut, aber ich muss dazu sagen gibt es da generell keine Regelung wann man zu warten hat als Autofahrer? Ich meine 200 m ist ja auch nicht gerade an der Ampel.

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Eifelia  14.10.2023, 16:14
@Alarm67

Noch besser passt § 9 Abs. 3 StVO:

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2

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Wenn er bremsen musste, weil du eingefahren bist, natürlich.

Du musst nunmal drauf achten wer wo und auch in welcher Geschwindigkeit kommt. Außer das gegenüber verhält sich grob verkehrswidrig und du kannst nicht damit rechnen. Danach klingt es aber nicht.