Vollkostenrechnung PKW als Angestellter?
Hallo, ich habe zwar schon themenverwandte Threats gesehen, aber noch nicht wirklich eine klare Aussage.
Allgemein ist ja bekannt (es lebe google) dass man als Angestellter eines Unternehmens nicht seinen dienstlich genutzten (ca. 90% dienstlich und 10% privat) PKW im Rahmen einer Vollkostenrechnung absetzen kann.
Nun kenne ich aber viele Kollegen, die genau das aber machen. Die haben mit Ihren zuständigen Finanzbeamten gesprochen und es (wie auch immer) durchbekommen, dass sie nicht nur die Anschaffungskosten über die Jahre steuerlich gelten machen können, sondern eine komplette Vollkostenrechnung. Die geben den PKW als Arbeitsmittel an und bekommen es tatsächlich durch.
Natürlich habe ich sie gefragt wie sie das hin bekommen haben, aber sie sagen das sei gar kein Problem gewesen wenn man mit dem Finanzbeamten zuvor gesprochen hat. Habe ich getan. Nur ohne Erfolg.
Daher hier mein letzter Versuch: Habt Ihr schon einmal davon gehört dass man das als Angestellter durch bekommt und wenn ja: wie? Was muss ich machen um künftig eine VOLLKOSTENrechnung erstellen zu dürfen. Und ich betone das so, da es mir nicht um die gefahrenen km geht, sondern um alle entstehenden Kosten inkl. der Anschaffung.
2 Antworten
Dazu, dass Du mit "Deinem" Finanzbeamten gesprochen hast, möchte ich aber gleich zwei Anmerkungen machen: Zum einen wechseln die Finanzbeamten regelmäßig, bei meinem Finanzamt anscheinend jährlich. Ein "Gespräch" bringt Dir daher schon deswegen herzlich wenig. Der Nachfolger weiß im Zeifel nichts davon oder will nichts wissen. Zum zweiten hat ein bloßes Gespräch auch keine Bindungswirkung, noch nicht mal gegenüber dem Beamten mit dem Du gesprochen hast. Was Du brauchen würdest wäre eine verbindliche Zusage. So was kann man beantragen. Es ist aber nicht kostenlos und es wird die Rechtslage gründlichst geprüft. So, und nun soll Dir ein anderer erklären wie man das mit der Vollkostenrechnung durchbekommt. Ich kann dazu nur sagen, dass ich das bei meinen Fahrtkosten bei V+V (anteilig natürlich) auch mache und es hat noch nie jemand rückgefragt.
"Nun kenne ich aber viele Kollegen, die genau das aber machen. Die haben mit Ihren zuständigen Finanzbeamten gesprochen und es (wie auch immer) durchbekommen, dass sie nicht nur die Anschaffungskosten über die Jahre steuerlich gelten machen können, sondern eine komplette Vollkostenrechnung. Die geben den PKW als Arbeitsmittel an und bekommen es tatsächlich durch." Genau dies ist nicht glaubhaft, da dies seit Jahrtausenden zu Deinen Ungunsten entschieden ist. Da hilft auch der falsche Hinweis von P59 auf eine verbindliche Zusage (es heißt übrigens "Verbindliche Auskunft - § 89 Abs. 2 AO) nicht. Eine solche wird nur bei ungeklärten steurlichen Fragen erteilt. Auch seine Bemerkung in Sachen V+V hat mit dir nichts zu tun und ist daher wertlos.
Ahne ruhig weiter, aber gib´ hier keine falschen Auskünfte !!
Oberlehrer mag man nicht, weder hier noch auf dem Oktoberfest.
Leute, leute, bitte nicht anfeinden :-)
Vielen dank erst einmal, dennoch ist es so wie ich es sage. Die Kollegen (und davon habe ich eine ganze Menge hier) sind zu Ihrem Finanzamtmenschen des Vertrauens gegangen und von denen (natürlich schriftlich) Bestätigen lassen dass sie einen privaten PKW im Rahmen einer Vollkostenabrechnung angeben dürfen.
Kein Scherz. Und mit Blick auf unseren Fuhrpark, habe ich auch die optische Bestätigung. Kaum einer fährt noch einen klassischen Firmenwagen sondern haben sich privat einen Wagen geholt und setzen die Vollkostenregelung an.
Doch leider leider sieht das mein Finanzamtmensch anders und sagte mir dass das nicht geht. Und wenn ich eure Antworten lese befürchte ich fast dass er Recht behalten soll.
So nett und freundlich wie Du immer bist läßt eine Ahnung davon bekommen welchen Beruf Du schwänzt.