Weiternutzung Firmenwagen nach Wechsel von Haupt- auf nebenberufliche Selbständigkeit?
Ich bin seit vielen Jahren selbständig und habe ein Firmenfahrzeug, das zu 100 % beruflich genutzt wird. Es wird also nicht nach der 1%-Regel als private Nutzungsentnahme gewertet.
Nun wechsele ich in ein Angestellten-Verhältnis (3-Tage-Woche), bleibe aber nebenberuflich selbständig und benötige für die nebenberufliche Selbständigkeit das Fahrzeug. Das Fahrzeug wird also ganz erheblich weniger genutzt als bisher.
Ändert sich dadurch die Einordnung des Fahrzeuges als 100 % Firmenwagen durch das Finanzamt? Das Fahrzeug ist noch nicht abgeschrieben (Erwerb war 2016).
Vielen Dank für eure Infos!
3 Antworten
Das Fahrzeug wird also ganz erheblich weniger genutzt als bisher.
Wenn du immer nicht 100 % beruflich nachweisen kannst ändert sich nichts. Macht deine Firma keinen Gewinn ist es ein Hobby.
Deine Glaubwürdigkeit sind aber. Also Belege sammeln die passen. Also Fahrtenbuch und Spritquittungen und Kunden - sollten zusammenpassen.
Ich persönlich würde sicherheitshalber ein Fahrtenbuch führen. Für 3 Monate mindestens und natürlich ordnungsgemäß (also keine excel-Tabelle etc.).
Ansonsten ist es natürlich egal, ob man den Wagen zu 100 % dienstlich von 5.000 km oder von 80.000 km nutzt. Wenn es denn wirklich so ist, was man ja kaum glauben mag.
Die anderen Fragen waren ja nicht gestellt. Z.B. Berechnung des Privatanteils oder Übernahme ins Privatvermögen.
Hallo Andri123,
eine Übernahme ins Privatvermögen hiesse, daß meine Firma (Eigner des Wagens) den Wagen an mich als Privatperson verkauft? Ist das korrekt? Dann würde der Verkaufspreis des Wagens als Gewinn der Firma verbucht werden - richtig? Was für ein Vorteil ergibt sich daraus? (Oder Nachteil?)
Wäre toll, noch eine Antwort zu erhalten - danke!
Wenn das Fahrzeug weiterhin zu 100 % betrieblich genutzt wird, dann ist es eben so.
Ich gebe aber zu bedenken, dass die Finanzbeamten das kaum glauben werden, ausser es gibt noch ein vergleichbares Privatfahrzeug.
Hallo Herr wfwbinder,
danke für Ihre Antwort. Ein Privatfahrzeug ist vorhanden, allerdings kein Vergleichbares (Nissan Pick Up versus Skoda Yeti). Auch ist das kleinere Auto auf meine Frau zugelassen. Ist dem Finanzbeamten das geheuer?
Danke für Ihre Expertise!
"Nicht" heißt "noch"
und "Sind" heißt "sinkt"
oder was?
Lies doch mal, was Du hier schreibst. Danke