Haus vom Opa kaufen, Kinder auszahlen?

2 Antworten

Hat nicht der Opa nachdem Tod seiner Frau alles geerbt?

Nein, natürlich nicht. Das wäre erstmal der Fall, wenn es ein sogenanntes "Berliner Testament" gegeben hätte, aber dann wäre das erbe nach dem Tod des Zweitversterbenden an die Kinder gegangen.

Hier ging es wohl nach der gesetzlichen Erbfolge. Der Ehemann erbte 1/2 (§§ 1371 + 1931 BGB) und die Kinder die andere Hälfte (§ 1924 BGB).

Das Haus war wohl Gemeinschaftseigentum gewesen, daher hat der Opa nun 3/4 und das andere 1/4 die Kinder zu je 1/3, also 1/12 pro Kind. Alles ganz normal.

Wenn Ihr nun das Haus kaufen wollt, habt Ihr 4 Verkäufer. 1 Verkäufer verkauft Euch 3/4 des Hauses, die drei anderen Verkäufer je 1/12.

Ist aber kein Problem, geht alles in einem Vertrag. Der Notar wird das machen.

Falls der Opa ein Wohnrecht haben soll, geht das natürlich nur von seinem Anteil am Kaufpreis ab. Deine Schwiegermutter und deren Brüder werden einfach nur Geld wollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Müssen wir nun den Erbanteil von der Oma, auch an deren Kinder auszahlen?

Wieso das denn? Wenn ihr ein Haus kauft, beläuft sich doch das Vermögen sowohl des bisherigen als auch des neuen Eigentümers auf nicht mehr und nicht weniger als vorher.

Eine weitere Auszahlung an die Kinder der Oma würde ja bedeuten, dass das Haus doppelt bezahlt würde.