Verdacht auf besitz oder verschaffen von Kinder Pornographie mit 12?
Hab ein Brief von der Polizei bekommen das ich mit 12 (jetzt 14) diese Straftat begangen hab, und hab so eine Vorladung von der Polizei bekommen
Was ist die Strafe wenn das stimmen würde? Und wie sollte ich mich da Verhalten oder was soll ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Dann kannst du faktisch nur als Zeuge vernommen werden. Alle anderen Maßnahmen können sich nur über die polizeiliche Gefahrenabwehr oder über die Beweissicherung für Ermittlungen gegen Dritte begründen (z. B. Sicherstellung entsprechenden Materials auf deinen elektronischen Endgeräten).
Ja, da sich darauf Beweismittel befinden können. Sofern du das Handy nicht freiwillig herausgibst, kann es beschlagnahmt werden.
Du bist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, Zugangsdaten herauszugeben. Ob du das im Einzelfall trotzdem tun solltest, solltest du vorher gründlich mit deinen Eltern besprechen.
Wie ihr euch verhaltet, was du gegenüber der Polizei sagst oder nicht sagst und ob du ggf. Zugangsdaten herausgeben solltest. Darüber solltet ihr euch klar werden, bevor ihr mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft sprecht. Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung im Einzellfall erteilen.
Wie alt bist Du zum jetzigen Zeitpunkt?
Strafmündig bist Du erst ab 14, wenn Du zu diesem Zeitpunkt des Vorwurfs 12 warst, dann greift dieses Strafverfahren überhaupt nicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafm%C3%BCndigkeit
Normalerweise würden Deine Eltern sich um die Sache kümmern müssen.
Eine Vorladung ohne Anwesenheit der Erziehungsberechtigten ist ohnehin Unsinn.
Bin jetzt 14 das war vor 2 Jahren. Meine Eltern haben die Vorladung bekommen. Heißt das das ich keine Strafe bekomme?
Das nehme ich stark an. Du warst zu diesem Zeitpunkt nicht einmal teilweise nach deutschem Recht strafmündig.
Dennoch tauchen solche Funde in Ermittlungen auf, wenn Download-Daten oder Gruppenmitgliedschaften von Websites oder Chat-Plattformen ausgewertet werden. Für die weitere Nachverfolgung sind das wesentliche Informationen, auch wenn Dich als Kind mit 12 Jahren keine Strafe trifft.
Und soll ich dort hin oder lieber keine Angaben machen?
Hab mich jetzt erinnert, es steht Ermittlung gegen Verdacht auf Besitz... Wenn es kein Strafverfahren greift heißt es es geht nicht vor Gericht? Warum steht da Ermittlungen dann?
Weil ermittelt wird... nicht gegen Dich, aber Du kannst ja ggf. etwas dazu beitragen, z.B. woher die Dateien stammen.
Das heißt die Polizei darf mein Handy nehmen?