Verdacht auf besitz oder verschaffen von Kinder Pornographie mit 12?

orgel  27.08.2022, 23:31

Um welches Land handelt es sich? In Deutschland ist man erst ab 14 strafmündig.

User18651 
Fragesteller
 28.08.2022, 00:42

Hessen

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann kannst du faktisch nur als Zeuge vernommen werden. Alle anderen Maßnahmen können sich nur über die polizeiliche Gefahrenabwehr oder über die Beweissicherung für Ermittlungen gegen Dritte begründen (z. B. Sicherstellung entsprechenden Materials auf deinen elektronischen Endgeräten).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
User18651 
Fragesteller
 28.08.2022, 19:37

Das heißt die Polizei darf mein Handy nehmen?

0
Answer123  28.08.2022, 22:21
@User18651

Ja, da sich darauf Beweismittel befinden können. Sofern du das Handy nicht freiwillig herausgibst, kann es beschlagnahmt werden.

Du bist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, Zugangsdaten herauszugeben. Ob du das im Einzelfall trotzdem tun solltest, solltest du vorher gründlich mit deinen Eltern besprechen.

1
Answer123  29.08.2022, 17:08
@User18651

Wie ihr euch verhaltet, was du gegenüber der Polizei sagst oder nicht sagst und ob du ggf. Zugangsdaten herausgeben solltest. Darüber solltet ihr euch klar werden, bevor ihr mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft sprecht. Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung im Einzellfall erteilen.

1

Wie alt bist Du zum jetzigen Zeitpunkt?

Strafmündig bist Du erst ab 14, wenn Du zu diesem Zeitpunkt des Vorwurfs 12 warst, dann greift dieses Strafverfahren überhaupt nicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafm%C3%BCndigkeit

Normalerweise würden Deine Eltern sich um die Sache kümmern müssen.

Eine Vorladung ohne Anwesenheit der Erziehungsberechtigten ist ohnehin Unsinn.

User18651 
Fragesteller
 28.08.2022, 13:51

Bin jetzt 14 das war vor 2 Jahren. Meine Eltern haben die Vorladung bekommen. Heißt das das ich keine Strafe bekomme?

0
gandalf94305  28.08.2022, 15:07
@User18651

Das nehme ich stark an. Du warst zu diesem Zeitpunkt nicht einmal teilweise nach deutschem Recht strafmündig.

Dennoch tauchen solche Funde in Ermittlungen auf, wenn Download-Daten oder Gruppenmitgliedschaften von Websites oder Chat-Plattformen ausgewertet werden. Für die weitere Nachverfolgung sind das wesentliche Informationen, auch wenn Dich als Kind mit 12 Jahren keine Strafe trifft.

2
User18651 
Fragesteller
 29.08.2022, 23:33

Hab mich jetzt erinnert, es steht Ermittlung gegen Verdacht auf Besitz... Wenn es kein Strafverfahren greift heißt es es geht nicht vor Gericht? Warum steht da Ermittlungen dann?

0
gandalf94305  30.08.2022, 01:02
@User18651

Weil ermittelt wird... nicht gegen Dich, aber Du kannst ja ggf. etwas dazu beitragen, z.B. woher die Dateien stammen.

1