Darf Arbeitgeber in der Schule fragen, ob ich anwesend war oder nicht?

5 Antworten

Natürlich, die Berufsschule ist ein Teilgebiet der Ausbildung und Berufsschulstunden sind Arbeitszeit, dementsprechend kann dein AG natürlich kontrollieren ob du die Berufsschule besuchst.

wenn es eine ausbildung ist. die über den arbeitgeber läuft: ja natürlich, denn du nimmst ja über dem arbeitgeber an dem schulischen teil der ausbildung teil.

dann hat die schule eine falsche auskunft gegeben, das ist ja sicherlich nachprüfbar, wenn du nicht in der anwesenheitsliste eingetragen wurdest

ja darf er...

er darf auch beim Arzt anrufen, ob du da warst, mehr aber nicht

Dein Ausbildungsbetrieb ist berechtigt in der Berufsschule anzufragen, ob Du am Unterricht teilgenommen hast, denn Dein Ausbildungsbetrieb bezahlt Dich auch bei Erkrankung.

Schule = Arbeitszeit, bezahlte Arbeitszeit!

Also ja, der AG darf sich sehr wohl informieren!