Zuerst dazu:
"...Mein Antrag auf Arbeitslosengeld 1 wurde abgelehnt, weil ich Student bin...".
Das ist richtig.
Du bist entweder Student oder kein Student. Beides geht nicht, auch wenn du arbeitest. Das kann hier nur neben dem Studium erfolgen und begründet nun mal keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, denn - du bist lediglich ein Student, der nebenbei arbeitet.
Für den Anspruch müsstes du dich exmatrikulieren lassen und den Studentenstatus aufgeben, mit allen wahrscheinlich für dich damit verbundenen Nachteilen und Einschränkungen.

"..Ich bin absolut zuverlässig und bereit, alles schriftlich abzusichern."
Das bezweifelt niemand, aber wie sollte so eine schriftliche Absicherung aussehen? Es wäre lediglich eine Absichtserklärung.
Da müsste dich jemand schon sehr gut kennen und ein grosses Vertrauen haben, um das zu akzeptieren. Kreditvergaben sind nun mal von Bonität und ggfs. erforderlichen Sicherheiten abhängig und nicht von Versprechen und Absichtserkärungen.

"Kennt jemand Wege, wie man privat an ehrliche Menschen kommt, die so etwas machen – außerhalb von Betrügern und dubiosen Angeboten?"
Ja, da kenne ich welche:
Familie, weitere Verwandte, Freunde.
Möglich wäre evtl. auch ein Gespräch mit deiner Bank, ob sie die ausstehenden und vom Gericht ja bestätigten Löhne vorfinanzieren.

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Und diesen Unsinn glaubst du wirklich?
Die Wohngegend allein macht es nicht aus, da sind sicher weitere Faktoren vorhanden, von denen er dir nichts erzählt hat oder du hier nicht erzählen willst.

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Teilzahlung für die Sicherstellung der Auflassungs-Vormerkung beim Immobilienkauf?

Hallo liebe ForumMitglieder,

 ich möchte eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben.

Bisher keinerlei Erfahrung in den Abläufen, wie ein Verkauf

notariell beurkundet abläuft.

Der Makler hat mir nun untenstehende KaufZusage

zur Unterschrift vorgelegt.

Soweit ich recherchiert habe ist die Pfandgebühr rechtens.

Allerdings stört mich der Abschnitt, dass

für die Auflassungsvormerkung 10% der Kaufsumme an den Verkäufer 

zu zahlen ist.

Ist das rechtens? Müsste so etwas nicht in dem notariellen Kaufvertrag festgelegt sein?

Ich meine die in dieser Zusage gemachten Zahlungsmodalitäten haben ja 

letztendlich keine Rechtssicherheit wie der notarieller Kaufvertrag?

Warum sollte ich als Käufer eine Teilsumme bereits vor Übergabe der Immobilie zahlen?

Ein Freund meinte, ich solle einfach der Zusage folg.

hinzufügen: 

Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer, [B]sofern dies

im notariellen Kaufvertrag genauso vorgesehen ist.[/B]

Die 10% müsste ich ja dann aus dem Eigenkapital zahlen!

Gruß

grandiso

#############################################################################

Verbindliche Kauf-Zusage

Ich möchte die Immobilie -------

Straße -----------

für -------------------------

kaufen und möchte, dass die XXX Immobilien e.K. diese Kauf-Zusage dem Eigentümer vorlegt.

Voraussetzung zur Wirksamkeit dieser Kauf-Zusage sind folgende drei Punkte

1. meine Bestätigung, dass alle für mich kaufrelevanten Fragen geklärt sind

2. Hinterlegung einer PfandGebühr (siehe unten)

3. Objektbezogene Finanzierungszusage

In dem Moment, in dem die oben genannten Punkte der XXX Immobilien e.K schriftlich und zusammen als Bestätigung per Fax, Mail oa vorliegen, tritt diese Kauf-Zusage in Kraft.

Nach Annahme durch den Eigentümer soll ein Beurkundungstermin (maximal 7 Tage später) vereinhart und ein Kaufvertragsentwurf als Vorbereitung für die Beurkundung von einem Notar auf meine Rechnung angefertigt und mir schnellstmöglich zur Ansicht vorgelegt werden.

Die Beurkundung soll stattfinden

am ----- um ---------Uhr beim Notariat YYY.

e

Zur Sicherstellung der Auflassungs Vormerkung zahle ich 10% der Kaufpreissumme an den Verkäufer. Die RestKauf PreisSumme von 90% ist fällig zum vereinbarten Übergabestichtag.

Die Übergabe der Immobilie beziehungsweise der Einzugstermin soll sein am -------------------

Die PfandGebühr an die XXX Immobilien e.K. beträgt 2.000,-€ (inkl. MwSt.). Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf folgendes Konto

IBAN

Kontolnhaber

DE 12 4555 5555 5555 555

XXX Immobilien e.K.

Den Überweisungsbeleg schicke ich an [email]zzz@mail.com[/email] Ich erhalte umgehend eine Bestätigung des Geldeinganges.

HINWEIS: Diese Verbindliche Kauf-Zusage" ist nur in Verbindung mit Eingang des Überweisungsbeleges wirksam

Diese PfandGebühr wird zurückgezahlt: erstens bei Beurkundung und zweitens, falls der Verkäufer seine Verkaufsabsichten einstellen sollte bzw. diese verbindliche Kauf-Zusage nicht annimmt.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass mit Einsetzen der Wirksamkeit dieser verbindlichen Kauf-Zusage Kosten z.B. für die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes o.a. entstehen können. Diese gehen dann zu meinen Lasten.

Sollte ich nach Wirksamwerden der Kauf-Zusage meine Kaufabsicht einstellen oder meine Finanzierung nicht darstellbar ist, wird die Gebühr nicht mehr zurückerstattet. Eine Käuferprovision fällt nicht an.

Dem Verkäufer wird diese Kauf-Zusage zur Annahme schnellstmöglich vorgelegt.

Der Entschluss zum Verkauf obliegt dem Eigentümer.

Name:

Vorname:

Name:

Geburtsname:

Vorname:

Geburtstag:

Geburtsname:

Adresse

Geburtstag:

############################################################################

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Kurz und knapp:

"Pfandgebühr" = ist Ansichtssache, kann, aber muss nicht sein.

"Vorauszahlung wg. Auflassungsvormerkung" = klares NEIN!
So etwas ist ausschliesslich im notariellen Kaufvertrag bei den Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten zwischen Verkäufer und Käufer zu regeln und nicht in einem "normalen" Vertrag zwischen Makler und Interessent!

Ist schon ein etwas eigenartiger und ungewöhlicher Vertrag, der in Teilen "stinkt".

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Mir ist dein Verhalten im Internet nicht bekannt, aber alles deutet darauf hin, dass du ein Abo (Spieleabo?) abgeschlossen hast.
Das passiert schneller als man denkt, wenn man unbedarft und ohne zu denken auf Buttons klickt und zusätzlich persönliche Angaben und Kreditkartendaten eingibt!!!

"ich bin gespannt wer sich meldet" - spätestens dann hast du Kontaktangaben für eine Nachfrage bzw. dafür, den Abo-Abschluss nachzuweisen zu lassen.
"dass die Firma in Dubai sitzt" - ist nicht unüblich, denn auch dort gibt es Firmen. Meistens hat es in diesem Zusammenhang haftungs- und steuerliche Gründe, die ich hier nicht weiter erklären will.

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Hausbau: Mein Mann verlangt fast mein ganzes Erspartes/Altersvorsorge- bin ich unfair, wenn ich zögere?

Hallo zusammen, ich bin 37 Jahre und hab zwei Kinder, habe 250.000 € Erspartes auf dem Konto bzw in Depots , davon 170.000 € aus der Zeit vor der Ehe. Mein Mann verdient seit neuestemsehr gut, er hat circa 70.000 € auf seinen Konten, aber zwei Autos und einen Anteil an einem Haus, so dass er insgesamt auf circa dieselbe Vermögenssumme kommt wie ich, nur ist seines halt großteils gebunden.

Er sagt, ich soll mindestens 200.000 € einbringen – sonst klappt es nicht mit dem Traumhaus weil wir dann nur einen geringeren Kredit bekommen. Ich sehe das Geld aber als meine Altersvorsorge (zumindest die 170k von vor der Ehe) weil ich aktuell im 5. Jahr meiner Elternzeit bin, dann nur Teilzeit wieder arbeiten werde und Rentenlücken habe.

Er meint das Haus ist doch auch deine Absicherung und ich soll mir keine Gedanken um später machen weil er mal viel erben wird. Er würde ca 50k von seinem liquiden Vermögen einbringen. Autos würde er nicht verkaufen obwohl wir sie nicht benötigen da noch zwei Firmenwagen.

Ich wäre bereit die 250k minus 170k= 80k beizusteuern.

Ich habe Angst, nachher mit wenig Rente dazustehen wenn er mich verlässt oder ich selbst wenn wir zusammen bleiben immer von ihm finanziell abhängig sein werde im Alter. 

Wie seht ihr das: Ist es egoistisch, wenn ich nicht alles geben will? Oder ist mein Wunsch nach Absicherung berechtigt? 

Ich bin quasi schuld wenn ich jetzt nicht fast alles als Eigenkapital gebe dass wir uns mit einer (überspitzt) Bruchbude abfinden müssen 🫤

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Bei deine Überlegungen und Befürchtungen bin ich absolut bei dir!

Wenn ich das richtig lese, dann ist es ein Vorhaben und der Wunsch deines Mannes, den du aber weitgehend finanzieren sollst.

Oder anders ausgedrückt - er will etwas, das er sich mit seinem Vermögen nicht leisten kann, auf nichts verzichten will, auf zukünftiges, aber lediglich eventuelles Vermögen hofft - und du sollst dein eigenes Vermögen aber komplett einsetzen.
NEVER!!

"..mal viel erben wird.." - das ist nicht vorhandenes Geld, bei dem zusätzlich die Höhe unsicher ist. Beispielsweise kommt der potentielle Erblasser in den 3. Frühling mit entsprechendem Finanzbedarf für seine Frühlingshelferin, fällt auf den Enkeltrick oder falsche Polizisten rein usw. usf.
Soll er doch für den Finanzierungsbedarf des Hauses mit diesem Argument bei der Bank einen Kredit beantragen - der Kreditberater wälzt sich auf dem Boden vor lachen und der Antrag hängt jahrelang zur allgemeinen Erheiterung am Mitarbeiterbrett der Bank!

"Autos würde er nicht verkaufen obwohl wir sie nicht benötigen" - Dann hat er auch nicht das Geld, sich seinen Wunsch zu erfüllen. So geht das nicht wenn ich Finanzbedarf habe. Da muss ich erst einmal bei mir selbst anfangen zu verzichten bevor ich Geld mit unsachlichen Argumenten von Anderen verlange.

"Ich bin quasi schuld wenn ich jetzt nicht fast alles als Eigenkapital gebe dass wir uns mit einer (überspitzt) Bruchbude abfinden müssen" - Nein, das bist du nicht!
Lass dir hier keine Schuldzuweisungen aufdrängen! Wenn ihr euch nur diese "Bruchbude" gemeinsam leisten könnt, dann ist es immer noch die gemeinsame Bruchbude und nicht das von dir mit deinem komplettem Vermögenseinsatz Wunschhaus des Mannes.

Bei diesen Forderungen und deren Rahmenbedingungen würde ich nicht mal die 80K investieren und mir bei diesem Verhalten über eine postitive gemeinsame Zukunft ernste Gedanken machen.

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Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?

Person A zieht im September aus, die Wohnung wird ohne Mängel übergeben. Im Oktober wird die Kaution gefordert. Ende November Verstirbt A. B ist Erbe und verlangt nun die Kaution, mit dem Hinweis, das das Konto des Erblassers zu Mitte Dezember geschlossen wird. Der VM hätte also bis Dezember Zeit gehabt, die Kaution Ordnungsgemäß zurück zu überweisen. Es erfolgt keine Reaktion.

Der VM forderte B auf einen Erbschein beizubringen um die Kaution und das Geld aus der Nebenkostenabrechnung auf das Konto von B auszuzahlen, das dauert natürlich. Mittlerweile ist der Erbschein da, die 6 Monate, die der VM hat um die Kaution zu zahlen sind vorrüber. Der VM wurde nochmals aufgefordert die Kaution auf das Konto von B zu überweisen, auf dem Anschreiben haben alle im Erbschein erwähnten Personen mit unterschrieben.

Der VM akzeptiert diese Unterschriften nicht, fordert jetzt Vollmachten der anderen Erben, trotz Unterschrift auf der Forderung.

jetzt haben wir 2 Möglichkeiten: Erstens die geforderten Vollmachten einzuholen und schauen, welche Ausreden er diesmal findet, die Kaution nicht zu zahlen. Zweitens laut Auskunft eines Anwaltes ist der VM im Verzug und hätte eigentlich die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen müssen, wenn er einen Erbschein fordert und die Rückzahlungsfristen dadurch abgelaufen sind. Somit gibt es eine Chance neben der Kaution auch Zinsen zu verlangen und ggf auch die Auslagen für den Erbschein zurück zu fordern.

Ergo gibt man dem VM noch eine letzte Chance und besorgt die Vollmachten, oder greift man gleich zum Anwalt?

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Ihr habt doch bereits einen Anwalt eingeschaltet - soll er sich doch jetzt darum kümmern.
Damit habt ihr kein rumgerenne und keinen Stress mehr, denn von eurer Seite ist schon genügend unternommen worden..

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Grundsätzlich ist die Weitergabe der Kontaktdaten des Vermieters an Dritte ohne eine entsprechende Vereinbarung, z.B. im Mietvertrag, nicht zulässig, ebensowenig wie umgekehrt vom Vermieter die Kontaktdaten des Mieters.
Ausnahme ist, wenn es im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlich ist, also z.B. vom Vermieter Kontaktdaten des Mieters an Handwerker.

So wie es im Fragetext schildert ist - das ist so eine Interpretations-Sache.
War es im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlich oder nicht?.

Mein Rat ist, der Abmahnung erst mal zu widersprechen.
Einzelheiten und Vorgehensweisen sind hier geschildert:
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/abmahnung-vermieter-zurueckweisen/

Ob der Verrmieter einen Brief (egal, ob normal oder per Einschreiben) entgegennimmt oder nicht, das ist zunächst einmal seine eigene Angelegenheit.
Da der Textinhalt des Briefes hier nicht genannt ist lässt sich aber dessen rechtliche Bedeutung und eine etwaige Auswirkung nicht einschätzen.

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Du schreibst: "..meine älteste Tochter.."

Wenn ich das richtig verstehe, dann wohnen noch weitere Kinder bei dir.
Also ist es für die Steuerklasse und einen befürchteten Wechsel irrelevant, ob "die älteste Tochter" auszieht oder nicht, da es ja noch jüngere Kinder gibt welche Einfluss auf die vorhandene Steuerklasse haben.

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Die Antwort steht doch bereits in der Frage:
"Der Miteigentumsanteil ist im Wohnungseigentumsrecht (§§ 1008 ff. BGB, WEG) ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft".

Auch der TG-Platz ist ein (kleiner) dir gehörender rechnerischer Bruchteil am Gemeinschaftseigentum.
Deswegen ist er einzurechnen.

In der Gegenrechnung ergeben alle 1.000-Anteile des Sondereigentum von dir und den Miteigentümern dann in der Summer "1.000/1.000stel".

Lässt sich auch rechnerisch leicht nachprüfen und begründen:
Da bildest du jetzt einfach mal die 1.000stel-Summe des Sondereigentums von dir und den Miteigentümern, aber ohne alle TG-Anteile - du kommst dann definitiv nicht auf 1.000/1.000stel, weil eben die TG-Anteile fehlen.

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Familienzusammenführung Trotz Straftat?
Familienzusammenführung Trotz Straftat

Ich bin serbischer Staatsangehöriger, war über 31 Jahre in Deutschland geduldet und wurde vor sechs Jahren(2019) abgeschoben. Ich habe in Deutschland meinen Hauptschulabschluss erworben und eine zweijährige Ausbildung (ohne formellen Abschluss) absolviert. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit vier Jahren erloschen. Seit 2021 reise ich regelmäßig als Tourist nach Deutschland ein.

Meine deutsche Lebenspartnerin und ich führen eine gefestigte Beziehung in Deutschland. Wir wünschen uns eine gemeinsame Zukunft und möchten eine Familie gründen. Im vergangenen Jahr erlitten wir eine Fehlgeburt – ein schmerzhaftes Ereignis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit weiter verstärkt hat.

Ein früherer Antrag auf ein Visum zur Eheschließung wurde zwar von der Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt abgelehnt – unter anderem aufgrund einer Vorverurteilung sowie eines Missverständnisses meinerseits beim Antragsverfahren. Tatsächlich wäre ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall angemessener gewesen.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland: gesicherter Lebensunterhalt, Wohnsituation, berufliche Perspektiven sowie eine nachgewiesene Integrationsbereitschaft. Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an, alternativ stehen mir mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Darüber hinaus engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer.

Besonders hervorheben möchte ich mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Dieser Einsatz zeigt, dass ich bereit bin, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich höflich um eine Einschätzung, ob die Erteilung eines Visums zum Familienzusammenführung – auch ohne vorherige Eheschließung – im Rahmen meines besonderen Einzelfalls möglich wäre. Die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung liegen dem Standesamt bereits vor und könnten bei positiver Entscheidung umgehend genutzt werden.

Ich bitte höflich um eine Einschätzung, ob in meinem Fall trotz schwerer Vorverurteilung eine realistische Chance auf Familienzusammenführung besteht. Für Ihre Zeit und die Information danke ich Ihnen im Voraus.

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Mit der Angelegenheit bist du hier nicht richtig, denn das ist ein Forum für Finanzfragen.
Und eine Finanzfrage kann ich aus dem vielen, vielen, vielen und weitgehend unnötigen Text nicht herauslesen.

Aber in einem anderen Forum hast du ja die identische Frage ebenfalls gestellt.
Dort bekommst du sicher sinnvollere Hilfe, denn eine Moderatorin hat dir bereits Ratschläge gegeben und will sich noch genauer erkundigen.

Ausserdem verstehe ich etwas nicht:
Wie kann ein serbischer Tourist (..Seit 2021 reise ich regelmäßig als Tourist nach Deutschland ein..) mit maximal 3 Monaten Aufenthalt als Jugendtrainer tätig sein und einen gesicherten Lebensunterhalt in Deutschland haben.

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Es kommt darauf an, wo und als was du dich bewirbst.
Es macht einen Unterschied, ob du bei einem Security-Unternehmen im bewaffneten Personenschutz oder bei McDonald als Küchenhilfe eine Bewerbung abgibst.

Aus deiner Frage und dem Beitragstext ist es nicht ersichtlich, und leider ist meine Wahrsagerin noch nicht vom "Tutto Gas"-Pfingstwochenende in Lignano zurück, deshalb kann ich sie nicht dazu fragen.

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Finanziell überfordert als alleinerziehende Mutti - brauche dringend Rat, Ideen und Hilfe!?

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende Mutter und befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Ich habe zwei laufende Kredite, die ich aufgrund meiner Lebensumstände kaum noch bedienen kann. Dazu kommen noch laufende Inkassoverfahren, was alles zusätzlich belastet.

Ich habe bereits eine Schuldnerberatung in Anpruch genommen und über eine Privatinsolvenz nachgedacht, die Unterlagen sind vorbereitet. Allerdings ist meine Mutter für beide Kredite Bürgin – das bedeutet, dass bei einem Insolvenzantrag die Banken sofort auf sie zukommen würden. Das möchte ich ihr auf keinen Fall zumuten.

Ich versuche daher gerade auf anderem Wege, aus der Situation herauszukommen – unter anderem mit einer kleinen Spendenkampagne, bei der ich meine Geschichte offen teile. Ich möchte niemanden ausnutzen, sondern suche einfach ehrliche Wege, um wieder auf die Beine zu kommen – für mich und meine Tochter.

Ich weiß, dass viele Menschen ähnliches erlebt haben, gute Tipps haben oder mir in anderer Form helfen können – deshalb meine Frage an euch:

Gibt es Möglichkeiten, wie ich mit den Banken eine Einigung finde, ohne dass meine Mutter in Haftung genommen wird?

Hat jemand Erfahrungen mit freiwilligen Teilrückzahlungen oder Vergleichsvereinbarungen?

Oder kennt ihr Anlaufstellen oder Foren, wo man seriöse Unterstützung bekommt?

Ich arbeite in Vollzeit, mache nebenbei eine Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie und versuche mir nebenher beruflich etwas aufzubauen. Zeit und Energie sind knapp, aber ich möchte wirklich raus aus den Schulden.

Vielen, vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe oder jeden gut gemeinten Hinweis.

Ganz viel Liebe und Dankbarkeit

Marleen

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"Gibt es Möglichkeiten, wie ich mit den Banken eine Einigung finde, ohne dass meine Mutter in Haftung genommen wird?"

Ja. da gibt es z.B. folgende Varianten:

  • Du stellst anstelle der Mutter einen anderen Bürgen, der die Bürgschaftsverpflichtung der Mutter übernimmt, wechselst also den Bürgen aus.
  • Du beantragst bei der Bank, die Mutter aus der Bürgschaft freizustellen, weil du ihr die ja von ihr seinerzeit bewusst übernommene und durch eigenhändige Unterschrift anerkannte Verpflichtung für den Fall, dass sie es jetzt zu erfüllen hat, nicht zumuten kannst.
  • Du zahlst den Kredit zurück und die Mutter ist die Verpflichtung los.

Merkst du etwas?

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Mal angenommen, dass es nicht per Beleg, sondern Online erfolgte.
Es kommt darauf an, ob es vor oder nach Buchungsschluss veranlasst wurde, das kann schon mal 1 Tag Unterschied bis zur Gutschrift ausmachen.

Ist die Überweisung "beleghaft" veranlasst, dann muss es erst in eine digitale Form umgewandelt (i.d.R. also zur Zentrale gesendet und dort verarbeitet werden).
Hier hast du also Zeit für den Transportweg und die anschliessende Bearbeitungszeit einzurechnen bevor die Anweisung aktiv ist.

Die Buchung der Gutschrift erfolgt darauf i.d.R. am folgenden Bank-Arbeitstag.
Es ist aber nicht so, dass es sofort in der früh auf deinem Konto ersichtlich ist, sondern erst dann, wenn der Buchungslauf für Gutschriften erfolgt ist. Das kann durchaus erst im Laufe des Tages sein. Also tagsüber öfter nachschauen.

Das gilt für den normalen Zahlungsverkehr.
Eine Sofortüberweisung geht natürlich schneller, aber es ist aus der Frage nicht erkennbar in welcher Form (Online normal, Online sofort, Beleghaft) die Überweisung veranlasst ist.

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Da gibt es im Internet diverse Rechner.
Einfach die Suchmaschine deines Vertrauens aufrufen, als Suchbegriff "Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Kündigung berechnen" und du bekommst mehrere Treffer zur Auswahl agezeigt.
Suchst du ein oder mehrere aus, gibst die Informationen ein und - tada - haste sofort das Ergebnis, das du ggfs. auch vorlegen kannst!

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Ich habe angst....?

hi,

ich hatte am Dienstag mein letzten Termin bei mein Sachbearbeiter und habe angst - angst nie ne arbeitsstelle zu finden die gut is.

Der termin war leider ziemlich einseitig

ich wurde wie die male davor schon gefragt wie viele Bewerbungen ich geschrieben habe und habe gesagt das ich keine geschrieben habe ,,net weil ich irgendwie faul bin oder kein bock auf Arbeit hab sondern weil wir die firmen langsam ausgehen.

zuletzt hab ich mich am 20 oder 21.5 bei randstad + ahead personalservice geworben und hab leider auch noch keine Rückmeldung nur das sie sich melden wenn arbeit da ist die passt und der kunde ok sagt.

irgendwie sagt jede firma wir melden uns wen wir passende stellen haben und ich rufe alle 1-3 wochen dort an und frage obs neu stellen gibt is net so das ich mich nur dort bewerbe und dann nie wieder da melde ...

das jobcenter meint es gibt über 610 000 offene stellen und meint es ist komisch das man bei über 610 00 stellen nix findet und das man bei so viel stellen normal sofort was finden sollte und wenn net sofort dann maximal nach 1 Monat und das sie viele leute kennt auch privat die nach 1-2 wochen schon was gefunden haben und jetz nen guten job haben + wenn man länger als 1 monat arbeitslos ist entweder keine lust auf arbeit hat oder überzogene Ansprüche hat und das leben kein Wunsch ist und normalerweise die erste arbeit annehmen müsste die man angeboten bekommt wenn man wirklich arbeit sucht

Ich hab angst nie eine neue stelle zu finden...

jmd vllt ein paar tipps?

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"..nie ne arbeitsstelle zu finden die gut is".

Was für eine Arbeitsstelle müsste das sein bzw. welche Arbeit stellst du dir vor dass du machen willst?

Diese Fragen hat dir doch sicher auch der Mitarbeiter des Jobcenters (der ja so gemein zu dir ist wie du schon früher geschrieben hast) gestellt.
Was hast du darauf geantwortet? Oder weisst du es selbst nicht und nölst nur rum?

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Es kommt darauf an, wie oberflächlich, blöd und unstrukturiert die Lohnbuchhaltung der Firma arbeitet (was ich schon mal bezweifle und ausschliesse) und wie unwissend du dich stellen kannst wenn die Firma dich fragt, warum du das nicht gemeldet hast.
Und warum betrachtest du diesen Abrechnungsfehler als "Bonuslevel"?
Fakt ist doch, du hast unberechtigt zu viel Geld bekommen, willst es nicht zurückgeben und fragst jetzt in der Gegend rum in der Hoffnung, dass alle sagen "Behalte es".
Oder sollen wir abstimmen, damit du später, wenn die Firma dir die Abmahnung gegeben hat, sagen kannst: "Aber die haben alle gesagt ich soll es behalten".
Durch die gestellte Frage alleine habe ich schon enorme Zweifel für einen vertrauensvollen Miteinander in deinem privaten Umfeld

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