Bist du sicher, dass du mit einem Anwalt gesprochen hast?
Denn diese Frage hätte er dir besser beantworten können.
Ist ja sein Job, dass er weiss, was jetzt zu tun ist.

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In dem Zusammenhang empfehle ich das Buch "Blackout - Morgen ist es zu spät" von Marc Elsberg (auch verfilmt), worin als Roman ein 2-wöchentlicher Stromausfall beschrieben ist.

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Ein Problem hättest nicht du, sondern der Arbeitgeber.
Es ist seine Pflicht, ordentliche Abrechnungen zu erstellen und die Steuer und Sozialabgaben korrekt abzuführen.
Das ist von einer Gehaltsabrechnung dir gegenüber unabhängig. Die brauchst du ohnehin nur, wenn du gegenüber Dritten (z.B. Bank bei Kreditwunsch oder Vermieter für Mietvertrag) dein Einkommen nachweisen sollst bzw. den erhaltenen Lohn nachrechnen oder kontrollieren willst. Wesentlich ist ja, dass du das Geld bekommst.

Falls du mit dem Ex-Arbeitgeber Stress hattest oder es unschöne Vorkommnisse gab, dann kannst du ja - ganz unschuldig und ohne böse Absicht (!) - mal beim Finanzamt und deiner Krankenkasse nachfragen, ob die gesetzlichen Abgaben (s.o.) für dich gezahlt wurden mit der Begründung, dass dir der Gehaltsnachweis dazu fehlt und du es nicht selbst nachprüfen kannst (was ohnehin nicht möglich wäre - aber deshalb fragst du ja).

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Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, dann haftet jeder von euch komplett für alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete, egal, ob du noch dort wohnst oder nicht.
Aus dem Mietvertrag kommen weder du noch der verbleibende Partner auch nicht so ohne weiteres raus. Eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich.
Bis dahin gilt "Mitgegangen, mitgehangen"!

Für etwaige Schulden des Partners, z.B. wg. Handyvertrag, Amazon-Bestellung, Bankschulden o.ä, haftest du natürlich nur dann, wenn dabei ebenfalls deine Mitunterschrift ist.

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Der Makler hat unrecht und du hast recht.
Denn du hast das "Hausrecht" (=> Begriff nachschlagen und weitere Infos erhalten) und kannst weitgehenst bestimmen, wen du wann ins Haus lässt.

Wenn es sich um vorher bekannte Arbeiten handelt, was ja bei regelmässigen Wartungsarbeiten der Fall ist, dann ist ein Termin dazu mit dir zu vereinbaren und abzustimmen, wann es bei dir passt.

Es wäre etwas anderes, wenn durch eine plötzlich aufgetretene Situation "Gefahr im Verzug" ist - denn dann ist keine vorherige Terminvereinbarung möglich.

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Wenn du keinen Anspruch auf Wohngeld hast, dann hat sich die Frage erledigt.
Bei Alg1 kannst du beim Jobcenter einen Zuschuss zwar beantragen, aber das wäre dann Wohngeld. Also?

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Wenn du den Eindruck hast, dass hier eine Schikane vom Sachbearbeiter vorliegt, dann kannst du erst einmal ein Gespräch mit dem zuständigen Vorgesetzten führen und deine Sicht der Dinge erläutern.

Hilft es nicht, dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde veranlassen. Erkundige dich dazu nach Möglichkeiten, kostenlose Anwaltunterstützung zu erhalten.

Aber höre bitte mit dem rumgeheule hier auf und erkenne, dass du von unserem Geld lebst und keine selbstbestimten Job-Wahlmöglichkeiten hast um das zu ändern.

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Bloss zu meinem Verständnis: wer ist hier als Zielgruppe geplant?
Und in welchen Ländern gibt es so etwas bereits (denn du willst ja explizit wissen, ob es in Deutschland erlaubt ist)?

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Zunächst eine Anmerkung zu deinem "Finanzberater":
Mir scheint, dass er hier noch enormen Nachholbedarf hat, wenn er so eine simple Frage nicht beantworten kann.
Vermutlich ist es ein ehemaliger (will hier keine Berufe nennen, da es keine Diskriminierung ehrbahrer Handwerker sein soll), der jetzt "Finanzdienstleistungen" in Form von Abschlüssen zu Versicherungs- und Bausparprodukten anbietet. Das hat er in einer Wochenende-Schulung gelernt.

Zu den Fragen:

Zu 1.
Ist das Gutachten bei BHW/Postbank zwingend Voraussetzung für die Auszahlung?

Da guckst du in den Kreditvertrag, was unter dem Punkt "Auszahlungsvoraussetzungen" steht und schon hast du die Antwort.

Zu 2. Gibt es Erfahrungen, ob eine vorläufige Auszahlung möglich ist, wenn z. B. das Gutachten nur teilweise vorliegt oder nachgereicht wird?
Erfahrungen helfen hier nicht weiter, da es sich immer um eine von der Situation abhängige Einzelfallentscheidung der Bank handelt. Was bei anderen evtl. möglich war ist nicht unbedingt bei dir möglich. Hier musst du beim Keditentscheider der Bank selbst (und nicht beim "Finanzberater") nachfragen.
Tendenz geht aber eher zu "Nein".
Während meiner Berufspraxis habe ich persönlich derartige Wünsche generell abgelehnt.

Zu 3.
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis die Auszahlung nach vollständigem Gutachten erfolgt?
Hier kommt es darauf an, ob alle weiteren Bedingungen (siehe "Auszahlungs-voraussetzungen") bereits erfüllt sind oder ob noch etwas fehlt.
Der Zeitraum ab vorliegendem Gutachten und aller weiteren vor Auszahlung vorzulegenden Unterlagen und dem Anweisen des Kredits ist dann von der Arbeitsbelastung des zuständigen Bankmitarbeiters abhängig - kann schnell gehen, kann dauern.
Hier kannst du dem "Finanzberater" etwas Feuer machen, denn er bekommt ja eine fette Provision!

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"die versteckten Mängel" - was soll das konkret sein?
Was würdest du darauf antworten wenn dich ein Richter vor Gericht dazu aufordert, es genauer zu nennen?
Die Grube ist es sicher nicht, die kann ja nur auf dem Grundstück und nicht im Haus sein, da sie ja "komplett überwachsen ist".Und was soll daran ein Mangel sein?
Ebensowenig ist die Schlamperei mit dem Wasser ein Mangel, den der Vorbesitzer zu vertreten hat. Das Problem war bei Vertragsabschluss offensichtlich nicht vorhanden, also nicht "versteckt", und spätestens ab "Mitte/Ende Februar" wart ihr selbst für Haus und Grundstück verantwortlich. Es ist eher euer Versäuminis, sich bis April nicht gekümmert zu haben.
Insgesamt habe ich bei dem Beitrag den Eindruck, dass ihr das eigene Unvermögen jetzt anderen zuschieben wollt.

Niemand hindert euch daran, hier Rechnungn an den Vorbesitzer zu verfassen oder den Kauf nachträglich anzufechten.
Aber nicht mit der im Beitrag vorgebrachten Argumentation - die bekommt ihr höchstens "um die Ohren gehauen".

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jobcenter macht depressiv?

ich bekomm momentan bürgergeld weil arbeitssuchend und hab leider leichte Depressionen.

normalerweise nehme ich jeden Job an weil das Job Center meint wenn man wirklich arbeitslos ist, das man über jeden job den man angeboten bekommt froh sein müsste + und auch annehmen sollte.

Vor ein paar wochen am 3- März kam ein Vermittlungsvorschlag vom jobcenter

für eine Zeitarbeitsfirma ,wo ich mich schon am 5 oder 6-März vorgestellt hab

nach 2 Wochen am 18 -März wurde mir eine Stelle angeboten ,die leider über 1-Stunde Fahrzeit hat und erfordern würde auswärts zu schlaffen , der Arbeitgeber hat gemeint das eine Unterkunft da ist und bezahlt wird und die Arbeitszeit Nachtschicht ist und alle 3-Wochen Spätschicht - andere Zeiten also Frühschicht gab es nicht.

Ich hatte vom Arbeitgeber 1-Tag Zeit bekommen zu überlegen ob ich das gemacht hätte...

Da ich , die Arbeit abgelehnt habe, kam am 27-März vom Jobcenter ein Schreiben ,die eine Stellungnahme wollen warum ich nicht mitwirke und ungefähr 4-Wochen zeit habe eine Stellungnahme schriftlich zu machen ansonsten würde ich 30 prozent weniger Geld bekommen , da es laut Jobcenter nicht mein erster (angeblicher) Verstoß wäre sondern der 2te , das eigentlich nur schikane ist.

Meine Frage ist ob ein Sanktion von 30 prozent eigentlich rechtens ist und was an eig dagegen machen kann weil ich noch bis ungefähr zum 23.April zeit habe eine Stellungnahme abzugeben - ich wüsste ich aich nicht was ich da rein schreiben sollte.

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Mal sehen, ob ich das jetzt richtig verstehe:

  1. Angebot am 3. März = Zeitarbeitsfirma, vorgestellt am 5. oder 6. März (solltest du ja schon wissen wann genau und nicht "oder"!)
  2. Angebot am 18. März = Firma und Vorstellungstermin unbekannt

Nun wird es unklar in deiner Schilderung:
Welches Ergebnis war es beim 1. Angebot?
Hast du eine Ablehnung von der Zeitarbeitsfirma bekommen?
Oder war es eher eine Zusage und du hast abgelehnt? Dann war das offenbar deine 1. Ablehnung, welche das Jobcenter zählt.
Welches Ergebnis war es beim 2. Angebot?
Hier war es offensichtlich eine Zusage der unbekannten Firma, aber du hast abgelehnt (lassen wir die Gründe mal beiseite, denn ..). Und schon zählt das Jobcenter das als deine 2. Ablehnung.

Aber ab hier verschweigst du etwas.
Denn 30 Prozent gekürzt wird das Bürgergeld erst dann, wenn es mehr als 2 "Pflichtverletzungen" sind.
Also fehlt noch mindestens dieser 3. Grund, den das Jobcenter zählt, in deiner Aufstellung.

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Nach dem mir bekannten Kalender ist der 15. April ein Dienstag.
Wenn das Gehalt für den 15. des Monats avisiert ist, dann wird es normalerweise am Vortag (hier Montag, 14. April) vom Arbeitgeber bei seiner Bank angewiesen und ist dann am Dienstag auf deinem Konto.
Oder verstehe ich etwas nicht richtig? Denn Freitag war erst der 11. April - warum sollte es da schon auf deinem Konto sein?

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Smava ist ein Kreditvermittler, welcher Anfragen weitergibt und bei Kreditabschluss von der Bank eine Provision bekommt.
Kreditpartner ist somit generell dann die jeweilige Bank.
Diese jeweilige Bank legt die tatsächlichen Kreditkonditionen (z.B. Höhe, Laufzeit, Zinssatz) fest, die Smava-Konditionen sind insofern nur unverbindliche "Werbeangebote".

Smava hat ausserdem den Ruf, ein "Harvester" zu sei, also jemand, der mit den Anfragen Adressen sammelt und anschliessend mit Werbung bombadiert - Smava generiert so weitere Einnahmen.

Meine Empfehlung ist, hier eine Internet-Recherche mit der Suchmaschine deines Vertrauens durchzuführen (macht mehr Sinn als diese Forumsanfrage) und die Ergebnisse selbst kritisch zu bewerten anstatt sich auf einzelne isolierte Meinungen zu verlassen.

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Das Argument der fehlenden Möglichkeiten für Senioren ist zu kurz gedacht.
Diese Möglichkeiten, sich das entsprechende Wissen anzueignen, waren auch für die jetzigen Senioren in den vergangenen Jahren (und sogar Jahrzehnten) genügend vorhanden.
Aber sie blieben ebenso wie im Übermass immer wieder vorhandenen Hinweise und Entwicklungen unbeachtet und ungenutzt. Im Gegenteil, viele haben damit kokettiert, damit "nichts am Hut zu haben" und sich verweigert.
Und jetzt ist es zu spät und viele der digitalen Möglichkeiten, nicht nur mit Einkauf-Apps, bleibt diesem Personenkreis eben verschlossen.
Und deshalb: selber schuld und nicht jetzt rumjammern!

Zum Thema "Diskriminierung":
Nein, ist es nicht.
Nimm zum Vergleich die Möglichkeit, Auto zu fahren.
Jeder kann dafür einen Führerschein machen, aber wer keinen hat, der darf auch nicht fahren.
Das ist ebensowenig diskriminierend wie ein fehlender Einkauf mit Einkauf-Apps.
Und auch hier gilt das, was ich oben geschrieben habe- die Möglichkeiten zum Führerschenerwerb waren und sind flächendeckend vorhanden.

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Das ist doch ganz einfach:
Da fragst du bei Microsoft - möglichst bei Bill Gates persönlich - nach, zu welchem Preis sie Skype an dich verkaufen würden.
Frag auch, ob sie gleichzeitig die dazu erforderliche Infrastruktur (z.B. ausreichende Serverbestände und performante Verbindungen) mitverkaufen und wie sich das auf den Preis auswirkt (ist eine hervorragende Möglichkeit für ordentliche Mengenrabatte).

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"Was kann ich tun und an wen wende ich mich am besten?"
Der primäre Ansprechpartner ist der/die vom Unfall betroffene Person, wer denn sonst? Der Nikolaus, die Zahnfee, der Yeti, Donald Trump?

"Zurzeit habe ich jedoch kein Zugriff auf mein online Banking"
Was ist der Grund dafür?

Insgesamt schätze ich diese Informationen und die Situationsbeschreibung als unklar und unplausibel ein.
Hier wird etwas wesentliches verschwiegen.

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Wenn du dir so sicher bist, dann nimm eben einen Kredit auf und schon kannst du investieren.
Musst eben nur hoffen, auf der Aktien-Gewinnerseite zu bleiben, denn den Kredit juckt ein Aktienabsturz überhaupt nicht, der ist immer vorhanden und abzubezahlen.

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Was sind das für "Finanzunterlagen auf Englisch Bankunterlagen"?

Falls es sich um Formulare handelt, dann bekommst du diese bei der jeweiligen Bank im Ausland, also deren "bankeigenen" Vordrucke, denn etwas anderes werden die aus Rechtsgründen garnicht akzeptieren.
Wenn du das dann hast, deine Englischkenntnisse reichen nicht aus, bist dir unsicher oder kommst damit nicht zurecht, dann gibt es dafür Übersetzerbüros oder Handelskammern, welche dir weiterhelfen, evtl. bei guten Kontakten auch die Auslandsabteilung der Hausbank (alle natürlich gegen Gebühr).

Stell dir aber gleichzeitig auch die Frage, ob es sinnvoll ist, Geschäftsbeziehungen ins Ausland in einer nicht vertrauten Sprache zu nicht vertrauten Bedingungen aufzunehmen. Denn auch während einer laufenden Verbindung kannst du in derartige Situationen kommen.

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