So wie ich es einschätze hatte der Vermieter einen plausiblen Grund, die Hundehaltung zu verbieten, da es sich um einen "Listenhund" (siehe erforderlicher Sachkundenachweis) handelte.
Bei der Mieterin, auf welche du dich berufst, war es wahrscheinlicjh eine "harmlose" Rasse.
Beispiel:
Bullmastiff-Kampfhund und Chihuahua-Achselhund
Wäre ich in dem Haus ebenfalls Mieter, dann würde ich mich gefährdet fühlen und beim Vermieter massiv beschweren.

Übrigens:
habe mal gelesen, dass Personen, welche sich "Listenhunde" anschaffen, enorme Ego-Probleme haben, welche sie durch die Hunde kompensieren wollen.

...zur Antwort

Da gibt es mehrere Lösungsansätze, welche aber alle darauf hinauslaufen, dass höherer Einnahmen durch bzw. Zuschüsse für Schwimmbäder zu generieren sind.
Zum Beispiel:

Eintrittgebühren entprechend erhöhen, dass die Einnahmen die Kosten mindestens decken und darauf hoffen, dass Personen es sich anschliessend noch leisten wollenl und in der für die kalkuliert erforderliche Summe der Eintrittsgebühren, welche das Schwimmbad kostendeckend braucht, das Schwimmbad besuchen.

Die vorhandenen Steuergelder für Zuschüsse an Schwimmbäder priorisieren und, da es ja sonst nicht reicht, für andere kommunale Zwecke zu kürzen oder einzustellen (z.B. im Sozialbereich, denn Arme und Benachteiligte können am wenigsten dagegen machen und haben ja keine lautstarke Unterstützung).

Gewerbesteuer entsprechend erhöhen und darauf hoffen, dass ortsansässige Unternehmen dann bleiben und nicht in Gemeinden mit niedrigeren Gewerbesteuern und ohne erforderliche Schwimmbadkosten abwandern und damit Arbeitsplätze in der eigenen Gemeinde reduzieren.

Sicher gibt es hier noch mehr Lösungsansätze.
Frag doch bei deiner Gemeinde nach, ob die noch einen Vorschlag haben.

...zur Antwort
Steuer auf meine Abfindung?

Ich arbeite nun seit fünf Jahren in meinem aktuellen Unternehmen, und in letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass es finanziell nicht gut läuft. Die Anzeichen sind nicht zu übersehen: Kundenanfragen gehen zurück, und die Stimmung im Team ist ultramieß. ALLE haben größte Sorgen - Die GF lassen mich vermuten, dass eine Kündigung bevorstehen könnte.

Angesichts dieser unsicheren Lage mache ich mir Gedanken darüber, wie ich im Falle einer Kündigung NETTO abgesichert bin. Ich hoffe auf eine angemessene Abfindung, die mir helfen würde, die Übergangszeit zu überbrücken, bis ich eine neue Anstellung finde. Doch während ich über die mögliche finanzielle Unterstützung nachdenke, kommen mir auch Fragen zur Besteuerung der Abfindung in den Sinn.

Um diese steuerlichen Aspekte selbst zu klären, ohne einen Steuerberater hinzuzuziehen, habe ich bereits einige Schritte unternommen. Zunächst habe ich mich über die Grundzüge der Besteuerung von Abfindungen informiert. Mir ist bewusst, dass Abfindungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und daher der Einkommensteuer unterliegen. Um herauszufinden, wie hoch die Steuerlast sein könnte, habe ich mich mit dem sogenannten Fünftelregelung auseinandergesetzt. Diese Regelung besagt, dass die Abfindung steuerlich begünstigt werden kann, indem sie auf fünf Jahre verteilt wird.

Um die genaue Steuerlast zu ermitteln, plane ich, mein bisheriges Einkommen sowie die voraussichtliche Höhe der Abfindung in eine Steuerberechnung einfließen zu lassen. Dabei möchte ich alle relevanten Faktoren berücksichtigen: mein Jahreseinkommen, Steuerklasse, mögliche Freibeträge und sonstige Abzüge. Es gibt verschiedene Online-Rechner und Tools, die mir dabei helfen können, eine grobe Schätzung zu erstellen. Auch das Studium von aktuellen Informationen und Erfahrungsberichten aus Foren und Blogs scheint mir hilfreich, um ein besseres Verständnis für den Prozess zu gewinnen.

Zusammengefasst möchte ich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Die Unsicherheit, die mit einer möglichen Kündigung einhergeht, ist herausfordernd, und ich hoffe, mit einer soliden Planung und ein wenig Recherche gut gerüstet zu sein, falls es tatsächlich dazu kommen sollte.

WO kann ich die Steuer GENAU berechnen ohne STB???

...zum Beitrag

Das mit der erhofften Abfindung kann ein Trugschluss sein, verlass dich keinesfalls drauf.
Denn es ist kein automatischer Anspruch, sondern von Bedingungen abhängig.
Hier ist es genauer ausgedrückt:

"Ein Abfindungsanspruch besteht nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt oder mit dem Betriebsrat ein sogenannter Sozialplan vereinbart wird. Außerhalb dieser Rahmenbedingungen haben Arbeitnehmer kein gesetzlich im Arbeitsrecht verankertes Recht auf eine Abfindung"

Ausnahme davon ist natürlich, wenn der Arbeitgeber es freiwillig zahlt.

...zur Antwort

Es heisst 100.000 € Schulden / 30-40 Akten
Was bedeutet "Akten"?
Und bei wem sind die Schulden?

...zur Antwort

Solange ein Fluchtweg nicht behindert oder versperrt ist kann die Hausverwaltung das machen.
Ausserdem handelt die Hausverwaltung normalerweise nicht eigenmächtig, sondern um einen Eigentümerbeschluss auszuführen oder eine behördliche Auflage zu erfüllen.
Frag einfach nach, was der Grund dafür ist bevor du ohne Wissen rumnölst.

...zur Antwort

Im Privatbereich gibt es einen legalen Weg:
Mahnbescheid.
Das setzt allerdings einen ordnungsgemässen Vertrag mit klar definierten Rückzahlungsbedingungen voraus, auf den man sich berufen kann. Mit einer "Handschlag"-Vereinbarung ist es zwar auch möglich, aber der Nachweis kann schwierig sein.

Dann gibt es noch einen Weg:
diverse Geldeintreiber, die mit unterschiedlichen Mitteln arbeiten.

...zur Antwort

Der Fahrer hat zum Geburtstag eine neue Lichthupe bekommen und fährt jetzt einfach in der Gegend rum, um sie jedem zu zeigen.

...zur Antwort

Das ist keine "Fusion", sondern eine "Beteiligung",
Hierbei hat Unicredit Aktien der Commerzbank gekauft und ist jetzt damit zu 9% an der Commerzbank beteiligt.
Für eine "Übernahme" ist das noch viel zu wenig
Im Prinzip ist so eine Beteiligung an der Commerzbank per Aktienkauf also etwas, was du auch machen könntest, nur vermutlich in geringerem Umfang.

Verwende also bitte künftig die korrekten Begriffe.

...zur Antwort
Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

...zum Beitrag

Da machst du erst einmal garnichts und wartest das Ergebnis bei der Übernahme ab.
Notfalls musst du dann anschliessend eben das machen was im Bestätigungsbrief steht.

...zur Antwort

Das mit höheren Nebenkosten ist doch nur ein Scheinargument, denn offensichtlich passt dir hier etwas nicht an der "Familiensituation".

Wenn du den beiden etwas böses willst - denn so kommt mir die von der Sache her kleinkarierte Frage vor - dann mach es richtig und halte dich nicht mit unsinnigen Nebensächlichkeiten auf:

Die "alleinstehende Mutter" ist doch nicht "alleinstehend", wenn sie einen Lebensgefährten hat.

Lass prüfen, ob ein melderechtlicher Verstoss vorliegt wenn er überwiegend in einer Wohnung wohnt, in der er nicht gemeldet ist.

Lass prüfen, ob mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern keine Überbelegung der Wohnung vorhanden ist.

Informiere den vermutlich alimentepflichtigen Vater der Kinder darüber, dass die Frau einen neuen Partner hat.

...zur Antwort

Hier hast du einen Denkfehler.
Es handelt sich um 2 unterschiedliche Firmen, die ihre Kosten nicht gegenseitig verrechnen.
Dir war doch bekannt, dass Grundgebühren anfallen, also hast du die bemängelte "Aufklärung" doch erhalten.

Bei einem Wechsel werden die Karten neu gemischt und du fängst wieder bei "Los" an mit allen Bedingungen des neuen Geschäftspartners.
Das ist doch nicht nur bei Fahrschulen so, sondern übliche Geschäftspraxis.
Vergleiche mal geistig mit einem Wohnungswechsel - da musst du auch neu eine Kaution zahlen.

...zur Antwort

Hast du an der schweizer Grenze "Asyl" gesagt, denn du bist doch in Deutschland politisch verfolgt. Dann wären deine Existenzprobleme in der Schweiz schon gelöst.

In die deutsche Botschaft würde ich nicht gehen, denn die verhaften dich doch sofort und bringen dich in den Folterkeller, da du ja ein politisch Verfolgter bist. Sicher haben die deinen Steckbrief aushängen!

...zur Antwort

Abgesehen von diversen Kostenentwicklungen erkennst du den Unterschied sehr schnell, wenn Autofahrer aus den genannten Länder in Deutschland und speziell im Grossstadtverkehr unterwegs sind.
Und auch in Deutschland sind die Kosten nicht gleichmässig hoch.
Es ist davon abhängig, wo sich die Fahrschule befindet (anfallende Fixkosten - du weisst hoffentlich, was das ist - differieren zwischen Land, Dorf, Stadt, Grossstadt) und die Ausbildung im ortsansässigen Verkehrsumfeld mit Auswirkung auf die sinnvolle Stundenzahl erfolgt (siehe Landbewohner im Grossstadtverkehr).

...zur Antwort

Stelle diese Frage nicht hier im Forum, da alle Hellseher derzeit auf dem Oktoberfest sind.
Sinnvoller ist es bei Amazon Kundenservice nachzufragen, denn deren Antwort ist relevanter als hier im Forum geäusserte Meinungen.

...zur Antwort