Ein Kunde hat eine Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt, eine ältere Rechnung ist jedoch überfällig, war sein Abzug gerechtfertigt?

3 Antworten

Zahlungen werden erst auf ältere Forderungen angerechnet. Somit ist der Abzug von Skonto auf die neue Rechnung nicht gerechtfertigt. Erfolgte die Zahlung sogar außerhalb der vereinbarten Frist, geht das schon gar nicht.

Wick:

"Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tigung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt.

Trifft der Schuldner keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere, unter mehreren  gleich lästigen die älteste Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt." (§ 366 BGB)

@gandalf94305: Vielen Dank, gibt es hierfür auch einen rechtlichen Hintergrund oder Urteile?