Unangemeldete Kontrollbesuche zur Besichtigung des Treppenhauses Hof und Garten, nicht der Wohnung?
Der Hausverwalter verschafft sich mit einem eigenen Schlüssel unangemeldet Zutritt zu unserem Treppenhaus Hof und Garten um Kontrollgänge durchzuführen. Es geht dabei nicht um Fälle in denen Gefahr im Verzug ist. Darf er unangemeldet und mit eigenem Schlüssel ins Treppenhaus etc. eindringen? Ich fühle mich stark belästigt
4 Antworten

Es geht um ein Mietshaus mit mehreren Wohnungen, nicht um ein von euch gemietetes ganzes Haus, oder?
Bei einem Mietshaus mit mehreren Wohnungen habt ihr ja nur die Wohnung gemietet. Treppenhaus, Hof und Garten gehoeren dann nicht zur Mietsache (beim Garten ausser ihr habt auch den gemietet). Da darf die Hausverwaltung dann auch jederzeit unangemeldet rein. Geschuetzt ist nur die von euch angemietete Wohnung, alle anderen Bereiche sind es nicht.

Es ist ein Unterschied ob ich mit jemandem in einem Geschäfts- oder Vertragsverhältnis stehe oder in einem Mietwohnverhältnis. Sie sehen da keinen Unterschied, das mag ja für SIE passen, für mich jedoch nicht. Auch Ihre Art zu schreiben "Billige Ausrede" diese Polemik mag ja Ihr Stil sein, meiner eben nicht. Hilfreich war mir jedoch Ihre Auskunft, dass der Verwalter unangemeldet Gemeinschaftsflächen besichtigen darf. Ihre anderen Ausführungen "Wo leben Sie denn, billige Ausrede..." sind unnütz, aber gut, wenn Ihnen das vielleicht hilft, dann erfüllt das ja auch seinen Zweck. Die Philosophie dieses Forums, das steht hier für jeden: "...schreibe respektvoll und hilf deinen Mitlesern"

Treppenhaus, Hof und Garten sind Allgemeinfläche und dürfen von Vermieter jederzeit betreten werden.
Hast du etwas zu verbergen?

Nein, es geht um die Privatsphäre, ich hätte gerne dass er sich anmeldet, das heimliche unangemeldete herumschleichen gibt mir ein ungutes Gefühl, wir sind doch alle Erwachsenen

Genau. Als Erwachsene kennen wir auch die Eigentumsverhältnisse. Es ist sein Haus, also kann er da rein, wann immer er möchte. Genau so verhält es sich mit dem Garten. Er kann sich sogar auch im Bikini dahin legen, wenn ihm danach ist. Solange er deine Wohnung nicht betritt, verstehe ich dein Problem nicht.

Es geht dabei nicht um Fälle in denen Gefahr im Verzug ist
Das hört sich aber irgendwie trotzdem danach an, als würde es einen Grund für die Kontrollen geben? Um welche Fälle handelt es sich denn dabei? Die allgemein zugänglichen Bereiche dürfen betreten werden, jeder Besucher von euch darf ja auch zB unangemeldet das Treppenhaus betreten.

Wir haben einen Mitbewohner, der gleichzeitig als "Hausmeister " fungiert, er erledigt seine Aufgaben max. zu 25 % da wir das moniert haben und weil er seine Daseinsberechtigung als Hausmeister bei der Verwaltung interessant machen und verteidigen will, ruft er diese ständige an, gibt irgendwelche Missstände an und dann kommen die, klar, vorbei. Es geht um mal Schaukel im Garten, Schuhe im Treppenhaus etc., in der Art... nichts aber, was eine unangekündigte Kontrolle bzw. Besichtigung rechtfertigen würde.

Allgemeinflächen wie Treppenhaus, Hof, ...... darf die Hausverwaltung/der Vermieter selbstverständlich jederzeit und auch unangekündigt betreten!
Wo lebst Du denn, dass Du der Meinung bist, man müsste dieses bei Dir anmelden!

Ich lebe in Deutschland und ist ist doch eine Form des Respekts und der Höflichkeit, dass Leute die hier nicht Wohnen, sich vorher ankündigen, Im Sommer liegt man z.B. mit dem Bikini im Garten und dann steht der Verwalter eventuell vor dir, das wäre mir sehr peinlich, hätte er sich angemeldet, könnte ich mich rechtzeitig umziehen. Ich fühle mich in meiner Privatsphäre gestört
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Der Verwalter darf also jederzeit unangemeldet durch das Treppenhaus, Kellerräume Hof und Garten laufen.(Hof und Garten sind zur Mitbenutzung angemietet) Bei fast 40 Grad wie z.Zt. liegt man im Bikini im Garten z.B. und dann steht eventuell plötzlich mein Verwalter vor mir. Gut zu wissen