Balkon seit einem Jahr nicht nutzbar?

2 Antworten

Mietvertrag kontrollieren, qm kontrollieren. Ein Balkon zählt mit hälftigen Quadratmeter mit in die Wohnfläche.

Wenn also im Mietvertrag die Fläche ohne Balkon angegeben ist, dann ist alles Richtig.

Sind die Balkonquadratmeter mit angegeben kann deine Mutter die Miete um die Balkonquadratmeter kürzen, die Klausel, die eine Mietminderung untersagt, währe meines Erachtens ungültig.

Ist deine Mutter erst eingezogen als der Balkon schon gesperrt war?
Ich frage mich wer eine Klausel in den Mietvertrag schreibt das der defekte nicht zu nutzende Balkon zu keiner Mietminderung berechtigt.
Der Balkon gehört zur Wohnung und die qm werden zur hälfte zur Wohnfläche gerechnet und daher zahlt deine Mutter auch dafür Miete, und wenn sie ihn nicht nutzen kann sollte sie dementsprechend die Miete auch kürzen, unabhängig was im Mietvertrag steht, ich glaube kaum das diese Klausel Bestand hat, aber sie sollte sich zur Sicherheit mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen.

Der Balkon war vor dem Einzug schon gesperrt aber nur kurze Zeit andere Mieter haben Miete schon gekürzt

0