Termin auf dem Amtsgericht als Zeuge. Chef will mir Urlaub abziehen..
Guten Morgen!
Ich habe vom Balkon aus beobachtet, wie ein junger Mann eine junge Frau auf offener Straße geschlagen hat und sie nicht gehen lassen wollte. Habe dann die Polizei gerufen und musste jetzt schon zwei Mal aussagen, einmal auf dem Jugendgericht und einmal bei der Kriminalpolizei. Nun habe ich gestern eine Vorladung fürs Amtsgericht bekommen. Der Termin ist morgens um 10. Jetzt war ich bei meinem Chef um ihm bescheid zu sagen, der meinte dann ich muss mir Urlaub nehmen, der Gerichtstermin wäre mein "Privatvergnügen" und hat mit der Arbeit nichts zu tun.
Stimmt das??
LG
Schafschaf
4 Antworten

In Ordnung ist es insofern nicht, als dass Du keinen Urlaub nehmen brauchst, denn eine Zeugenpflicht geht vor Arbeitspflicht. ABER: Dein Gehalt entsprechend kürzen darf Dein Arbeitgeber (sofern nicht tarifvertragliche Bestimmungen entgegen stehen).
Das ist für Dich aber kein Problem: Du bekommst vom Gericht doch auf Antrag Zeugengeld nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG). Schau mal in § 22 JVEG, da steht ausdrücklich, dass Du auch Erstattung für entgangenen Arbeitslohn bekommst. Der Verdienstausfall wird Dir also bezahlt.

Es kommt drauf an ob du vom Gericht entschädigt wirst. Als normaler Zeuge bekommst du wie schon gesagt eine Entschädigung (die wird letztlich vom Verlierer gezahlt). Aber wenn du keine Entschädigung bekommen solltest, dann muss dein Arbeitgeber weiterhin deinen Lohn zahlen. Das würde dann auf § 616 BGB basieren. Der besagt, dass Arbeitgeber einem Mitarbeiter Sonderurlaub gewähren muss (soll heißen, freistellen aber mit Lohn-Weiterzahlung) wenn der Mitarbeiter:
"für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. "
Bei einem Gerichtstermin ist dies der Fall wenn der Mitarbeiter im Öffentlichem Interesse aussagen muss, aber dabei NICHT schon vom Gericht entschädigt wird.
Soll heißen, du bekommst auf jeden Fall Geld, entweder vom Gericht oder deinen Lohn.

Ob du dafür einen Tag bezahlten Erholungsurlaub oder Freizeitausgleich nimmst, sofern Gleitzeitregelung besteht, ist deine Sache.
Für den Termin hat dich dein Chef andernfalls (allerdings unbezahlt) freizustellen; er hat deinen Arbeitsausfall nicht zu tragen.
Als Entschädigung kannst du Zeugengeld beanspruchen.
G imager761

Man kann nur davor warnen unbezahlten Urlaub zu nehmen, weil man dann an diesem Tag nicht Sozialversichert
ist. Nein man fehlt entschuldigt.