Rewe konnte nicht abbuchen :-), Kreditbetrug
Hallo zusammen,
ich habe gestern Post von der Polizei bekommen zwecks Vorladung.
Da ich einen Kreditkartenbertug gemacht hätte.
Ich wusste er gar nicht Bescheid habe es aber, dann schnell heraus gefunden worum es geht.
Meine Frau und ich haben ein Haushaltskonto wo immer von uns Geld eingezahlt wird, und auch über den Monat immer reicht.
Scheinbar hatten wir über Dezember/Januar über Weihnachten mehr ausgaben als sonst.
Nun habe ich in dem Konto nachgeschaut und gesehen das in den Nachrichten PostBox 3 Nachrichten waren, zwecks Nachricht das Rewe 3 Beträge nicht abbuchen konnte. Weiterhin habe ich rückverfolgen können das der Abgebuchte betrag am gleichen Tag wieder zurück überwiesen wurde.
Einmal 67€, 56€ und einmal 30€ ca. 150€ zusammen.
Die Abbuchungen fanden statt im Dezember/ 2. Januar
Ich habe das gar nicht bemerkt, da ich nie in das Konto schaue und schon gar nicht in die Nachrichten Box schaue, auch eine Nachricht von Rewe habe ich nicht bekommen?
Gestern habe ich das Schreiben der Polizei überraschend bekommen mit Einladung am 24/ Mai.,
Ich bin tierisch Nervös und hatte noch nie Schulden gehabt und war auch noch nie Auffällig gewesen.
Ich bin gleich heute Morgen auf die Polizei und habe es einem Polizisten geschildert, er sagte ich soll erst einmal die drei Beträge überweisen, und zur Vorladung erscheinen und schildern wie es wirklich war.
Jetzt habe ich Angst das etwas irgendwann in meinem Polizei Führungszeugnis auftaucht zwecks Betrug und ich noch ein Saftige Geldstrafe bekomme, ich habe Angst.
Klar habe ich Schuld da ersten nicht genug Geld auf dem Konto war, und zweitens ich nie in den Postkasten der Diba geschaut habe da es kein Hauptkonto ist. Ich bin doch aber kein Betrüger
Wer war schon einmal in einer solchen Lage?
Ich habe das Geld heute Morgen sofort überwiesen.
3 Antworten
Hallo
Betrug ist es nur dann wenn es Vorsatz war
Dieses ist in diesen Fall unmöglich zu beweisen
Wenn Sie es schon bezahlt haben einfach Nachweises
Und ins Führungszeugnis kommt es nur dann wenn es Rechtskräftig ist
Also vom Richter abgesegnet aber kein Richter in Deutschland würde es als Betrug sehen wenn sie in dieser Richtung noch nicht auffällig geworden sind davon abgesehen sollte wegen so etwas vor Gericht was dabei raus kommen würde es auf den Straßen ziemlich leher sein den sowas ist nicht gerade selten, das es passiert.
LG
Aber Du hast zum Quartalsende doch sicher Kontoauszüge gesandt bekommen- wenn Du diese auch nicht abrufst, macht die Bank das wg. Rechnungsabschluß für gewöhnlich. DA hättest Du es ja auch merken müssen,daß Lastschriften zurückgingen. Sorry, aber das ist echt dumm gelaufen, wenn Du Dich so wenig um Dein Konto kümmerst. Nachdem Du alles bezahlt hast hoffentlich:Geh zu Rewe und frag ob sie die Anzeige zurücknehmen-viel Glück...
Hallo, sag ich ja. Nee die Auszüge kommen nur Online nicht per Post. Bekomme auch keine Nachricht gesendet. Es ist ein reines Online Konto. Zur Rewe Filiale dirkt gehen, die haben doch damit bestimmt nichts zu tun und können nicht helfen.?
Kannst Du selbst feststellen, alle Nicht-Offizial-Delikte enthalten im StGB den Zusatz "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt". Davon ist im §263 nichts zu sehen.
Hallo,
ich kann jetuzt leider nichts mehr machen. Ich habe das Geld jetzt überwiesen und gehe zu meiner Vorladung bei der Polizei, und schildere wie es war. Es war ja keine Absicht von mir und habe es nicht extra gemacht. Ich hoffe nur das nichts in mein Polizeiführungszeugnis kommt und das der Richter ein einsehen hat. Das Geld ist überwiesen und ich gebe die Schult zu, weiterhin habe ich Maßnahmen schon ergriffen damit mein Konto nicht mehr überzogen werden kann. Ein Geldstrafe bekomme ich bestimmt noch aufgebrummt, was Rewe noch von mir an Geld haben möchte zwecks Zinsen weiß ich nicht. Das ganze ist jetzt 5 Monate her, versteh auch nicht warum Rewe es nach zwei Wochen nicht mehr versucht hat die Beträge abzubuchen, wie es fast alle machen:-)
Das deutsche Straftrecht ist Täter-Bezogen. Wenn Du Kontoinhaber bist und Deine Frau Abbuchungen veranlaßt hat ohne Deckung ist Sie Täter. Du brauchst Deine Frau nicht belasten durch Aussagen. Bei der Polizei würde ich erklären, das das ein Versehen war und Du die Aussage verweigerst bzgl. des Täters, der Du nicht bist. Ferner würde ich erklären das Vorsatz nicht vorlag, es sich um ein Versehen handelte und die Beträge inzwischen ausgeglichen sind. Die Staatsanwaltschaft muss Dir als Kontoinhaber Vorsatz nachweisen, Fahrlässigkeit reicht nicht. Ich würde allerdings nicht mehr bei REWE einkaufen.
Anzeigen kann man nicht zurücknehmen. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, geschieht die Verfolgung auch nicht auf Antrag, den man zurücknehmen könnte.