Streit um Unterhalt und Kindergeld, was kann ich tun?

4 Antworten

Und ich vermute jetzt mal recht stark, dass sich Dein Vater ob des recht langen Weges zur FSJ-Stelle, hier nicht mehr auf Naturalunterhalt berufen kann.

Zumindest das Kindergeld wird er erst einmal freigeben müssen.

Das kannst Du in diesem Fall ( bei Unterhaltsverweigerung ) auch via Abzweigungantrag "erzwingen".

Zwecks Unterhaltsklärung kannst Du Dich unter Zuhilfenahme eines Beratungsscheines an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.

https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/

Dein Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle wäre 860 Ero incl. des gesetzlichen Kindergeldes .

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Und darauf wäre Dein Nettoentgelt 650 Euro?? minus Freibetrag 90 Euro anrechenbar.

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1_02_2019.pdf

Auch ein Teil Deiner FSJ-Vergütung bleibt anrechnungsfrei - auch hier kann ich nur vermuten, dass dies ähnlich wie bei Auszubildenden gehandhabt wird - sprich 90 Euro bleiben anrechnungfrei.

Somit ergäbe sich ein ergänzender Unterhaltsanspruch in Höhe von .... incl. Kindergeld 300 Euro .

Und Unterhaltsschulden haben absoluten Vorrang vor Konsumschulden.

Desweiteren zum Beginn eines Studiums wirst Du vermutlich einen erhöhten Bedarf haben, denn ich gehe davon aus, dass Du privat krankenversichert bist.

Stelle, wenn es soweit ist, den Abzweigungsantrag, gut ist.

Und viel mehr steht Dir dann aber auch nicht mehr zu!

Lebt der volljährige Schüler nicht mehr im Haushalt von Vater oder Mutter, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Er beläuft sich nach der Düsseldorfer Tabelle auf 860 Euro (Stand: Januar 2021). Hierin sind bis zu 375 Euro fürs Wohnen enthalten. Diesen Betrag müssen getrennt lebende Eltern im Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens aufbringen.

3 Wie viel Unterhalt bekommt ein Auszubildender?

Der Unterhaltsanspruch umfasst neben der schulischen Ausbildung auch die Zeit der Berufsausbildung. Deshalb hat auch ein Auszubildender Anspruch auf Unterhalt. Anrechnen lassen muss er sich aber seine Ausbildungsvergütung. Davon darf er Fahrtkosten abziehen und eine Ausbildungspauschale von monatlich 100 Euro."

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/#:~:text=Vollj%C3%A4hrige%20Kinder%20bekommen%20Unterhalt%20von,gehen%20und%20nicht%20verheiratet%20sind.&text=Wie%20viel%20Unterhalt%20dem%20Kind,der%20Altersstufe%20ab%2018%20Jahre.

Abzweigungsantrag solltest du auf jeden Fall stellen, damit du das Kindergeld ausgezahlt bekommst. Auf vielmehr kannst du von deinen Eltern nicht hoffen. Zum einen sind sie nicht leistungsfähig (deine Mutter) zum andern nicht willig (dein Vater). Mit deinem Verdienst aus dem FSJ plus Kindergeld ist dein Unterhaltsanspruch auch in etwa abgedeckt. Damit musst du klarkommen.

mjivi 
Fragesteller
 24.03.2021, 16:27

kann denn mein Vater den Antrag abwehren, wenn er sagt, dass er verschuldet ist und das auch nachweisen kann und muss dadurch das Kindergeld nicht an mich zahlen oder kann er sich gegen den Antrag gar nicht "wehren"?

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Wassonst  24.03.2021, 21:21
@mjivi

Es geht beim Abzweigungsantrag nicht darum, dass dein Vater das Geld an dich weiterreicht. Er bekommt es gar nicht erst. Es wird an dich ausgezahlt. Und dagegen kann er nichts machen, wenn du nicht mehr zuhause lebst und keinen Unterhalt erhältst.

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hey erstmal, also deine wltern können bzw müssen dir unterhalt zahlen bis zu deinen 21 lebensjahr wenn du weniger als 40 stunden in der woche arbeitest.wenn deine eltern das nicht können kannst du auch den unterhalt auf dem jugendamt beantragen :)

wilees  07.07.2021, 18:31

Sorry aber das Unsinn par excellence .... ergänzender Unterhaltsanspruch besteht max. während eines FSJ oder einer Ausbildung.

Das JA ist für einen jungen Menschen Ü21 in keinster Form mehr zuständig.

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