Bekomme ich bei einem FSJ noch Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld?

1 Antwort

Unterhalt schulden die Eltern ihren Kindern bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit ( normale Ausbildungsdauer). Wohnst du ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern, ist Barunterhalt die Alternative. Kindergeld steht primär zwar den Eltern rechtlich zu, in deinem Fall wäre aber auch eine Abtretungserklärung über die Familienkasse machbar.

Schau zusätzlich auch einmal hier:

https://freiwilligendienste-rs.de/dienste/fsj/navigation/fuer-dich/#dienste/fsj/navigation/fuer-dich/leistungen

Gruß !